Faktischer Geschäftsführer einer GmbH

26. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Verenafr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Faktischer Geschäftsführer einer GmbH

hallo,
wer kennt sich damit aus? Eine dt. GmbH hat einen GF im ausländischen Hauptsitz. Dieser GF ist auch im Handelsregister eingetragen. Welchen Titel kann der deutsche "Geschäftsleiter" führen, der intern tatsächlich die Geschäfte führt, jedoch bei allen wichtigen Entscheidungen die Genehmigungen des eingetrgenen GF benötigt? Gibt es eine juristische Titelbezeichnung, welche ausdrückt, daß der "Geschäftsleiter" nicht der eingetragene GF ist?
Irgendwelche Vorschläge?

Verena

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Das hat nichts mit dem Begriff "faktisch" zu tun, wenn er keine Entscheidungsbefugnis hat. Wenn er wegen jedem Dreck nachfragen muß, sollte er sich juristisch korrekt "Clofrau" oder "Betriebskasperl" nennen.
Mit ein bißchen mehr Rechten, lautet die juristische Bezeichnung "Handlungsbevollmächtigter" (Zeichnung i.V.) - muß nicht im HR eingetragen werden.
Ist er wirklich nur in wichtigen Dingen (die das Gesetz aufführt), weisungsgebunden, lautet die Bezeichnung Prokurist (ppa). Das muß ins Handelsregister eingetragen werden.

Einigt man sich auf nichts, kann man sich auch "Direktor" nennen. Hat keine juristische Bedeutung, klingt aber immer gut...

Wolfgang

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#2
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo runde

:Eine dt. GmbH hat einen GF im ausländischen
:Hauptsitz.

sorry, aber das geht nicht - eine dt. GmbH kann nur einen innländischen hauptsitz haben

ein Beschluß auf sitzverlegung ins (EU)ausland hätte immer auch die Auflösung der gesellschaft zur Folge

oder meinten sie etwa einen GF MIT ausländischem WOHNSITZ?

Gruß.

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Es gibt mehr Dinge zwischen Himmel und Erde, als sich Theoretiker vorzustellen vermögen. Nicht wahr, Legalx ?

Es ist heute ohne weiteres üblich, daß eine Firma aus Österreich (Ges.m.b.H) in München einen deutsche GmbH gründet und der österreichische Ges.m.b.H-Geschäftsführer gleichzeitig Geschäftsführer der Münchner GmbH wird. Und in München residiert ein "Direktor" im Angestelltenverhältnis und muß wegen jedem Mist in Wien nachfragen.

Wolfgang

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#4
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo runde

:Es gibt mehr Dinge zwischen Himmel und
:Erde, als sich Theoretiker vorzustellen
:vermögen. Nicht wahr, Legalx ?

untauglicher strafbarer Versuch, würd ich sagen ;)

:Es ist heute ohne weiteres üblich, daß eine
:Firma aus Österreich (Ges.m.b.H) in München
:einen deutsche GmbH gründet und der
:österreichische Ges.m.b.H-Geschäftsführer
:gleichzeitig Geschäftsführer der Münchner
:GmbH wird. Und in München residiert
:ein "Direktor" im Angestelltenverhältnis und
:muß wegen jedem Mist in Wien nachfragen.


ach, da kenn ich noch ganz andere Konstruktionen
aber Lesen gehört wohl heute nicht mehr zur Praxis. lesen sie doch noch mal nach, auf genau diese (bekannte) Sitution habe ich wegen der mißverständlichen Ausdrucksweise hinweisen müssen: GF MIT ausl. Wohnsitz.


und wie können sie ausschließen, daß hier keine faktische GF vorliegt?
zur Erinnerung:
Wenn für eine GmbH eine Person wie ein Geschäftsführer handelt, nennt das die Rechtsprechung den sog. faktischen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer handelt als faktischer Geschäftsführer, wenn er tatsächlich tätig ist, ihm dieses Handeln zugerechnet werden kann, seine Tätigkeit den anderen Gesellschaftern oder einem von ihnen bekannt ist und dieses geduldet wird.

soviel zur Theorie

Gruß.

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#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Faktischer Geschäftsführer ist jemand, der handelt WIE ein Geschäftsführer. Jemand, der aber nominell kein Geschäftsführer ist und weisungsgebunden dem nominellen Geschäftsführer gegenüber handelt, ist kein faktischer Geschäftsführer sondern ein Angestellter.

Was Sie im obigen Beispiel untauglich, strafbar oder nichtpraktikabel finden, bleibt ein Rätsel. Und wenn Sie hierzu irgendwo was veröffentlicht haben, dann kann das nicht so wichtig sein, sonst würde ich es kennen.

Wolfgang

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#6
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo

:Faktischer Geschäftsführer ist jemand, der
:handelt WIE ein Geschäftsführer.

warum plappern sie mir das nach? das wissen wir bereits

:Jemand,
:der aber nominell kein Geschäftsführer ist
:und weisungsgebunden dem nominellen
:Geschäftsführer gegenüber handelt, ist kein
:faktischer Geschäftsführer sondern ein
:Angestellter.

da hier lediglich von "Genehmigung von wichtigen Entscheidungen" die Rede war, heißt das wohl nicht, daß hier 100%ige weisungsgebundenheit vorliegt, zudem die vermutung des Fragestellers; oder sind sie auch noch Hellseher?

:Was Sie im obigen Beispiel untauglich,
:strafbar oder nichtpraktikabel finden, bleibt
:ein Rätsel.

na ihren unangebracht zynischen Unterton

Gruß

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#7
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Auf Unsinnigkeiten kann man nur zynisch oder humorvoll antworten. Dieses jeweils zuzuordnen, muß man dem Leser überlassen.

Wolfgang

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