Hallo,
in aller Kürze: ein Bekannter, nennen wir ihn A, hat Ende 2002 eine Stromablussrechnung bekommen, da er die Versorgung gekündigt hat bzw. diese auf jemand anderen umgemeldet wurde.
Gegen diese Rechnung hat er 2 Wochen später Einspruch erhoben, da der Verbrauch um über 400 Prozent im Vergleich zur letzten Abrechnung gestiegen sein soll, und um erneute Ablesung gebeten. Diese ist nicht erfolgt, da der Stromlieferant Insolvenz angemeldet hat.
Nun fordert der Insolvenzverwalter die Bezahlung, die A nicht zahlen will, da es sich immerhin um ca. € 1000,-, handelt.
Die Kündigung erfolgte damals, weil der zur Untermiete genutzte Gewerberaum aufgegeben wurde. Der Hauptmieter verblieb noch ca. 4 Monate und zog dann auch aus, ist jetzt nicht auffindbar.
Muss A diese Rechnung bezahlen, obwohl er Einspruch erhoben hat?
Für Antworten bin ich allen dankbar!
nike
Firma insolvent - muss man fragwürdige Rechnung zahen?
4. Februar 2004
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Frage vom 4. Februar 2004 | 18:31
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Firma insolvent - muss man fragwürdige Rechnung zahen?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 5. Februar 2004 | 15:15
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Hm, weiß denn keiner Bescheid oder bin ich im falschen Forum???
#2
Antwort vom 10. Februar 2004 | 11:31
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Hat denn nicht irgend jemand wenigstens eine Idee?
Vielleicht ist es ja unsinnig, auf den Einspruch zu pochen, da A irgend eine Form von Bestätigung vom Hauptmieter hätte verlangen müssen, die den Zählerstand beinhaltet oder so....??
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