Formlose Mitteilung Kontonummeränderung möglich?

8. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Profilneurose
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Formlose Mitteilung Kontonummeränderung möglich?

Für einen Versicherungsvertrag habe ich seit Jahren für meine Bankverbindung eine Einzugsermächtigung erteilt. Die Kontonummer hat sich verändert und ich habe dies, jedoch eher formlos, der Versicherung mitgeteilt. Diese hat nun eine Erstattung auf das alte, aber nun falsche (da das Konto meines Ex-Mannes) vorgenommen. Dieser ist ist nicht bereit, mir den Betrag zu überweisen. Die Versicherung bezieht sich nun darauf, daß eine formlose Mitteilung der Kontonummer nicht gültig ist. Ich hätte förmlich die alte Einzugsermächtigung zurückziehen und eine neue einrichten müssen.
Ist dies korrekt oder hat meine formlose Mitteilung zur Änderung gereicht und die Versicherung muß sich das Geld zurückholen und mir richtig überweisen?

Herzlichen Dank!

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"Polymerius"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Versicherung bestätigt, dass sie dein Schreiben mit der Änderungsmitteilung Kontonummer bekommen hat.
Also kannte sie die neue Kontoverbindung vor Überweisung.
Jetzt weiß ich aber nicht, was in den AGB`s drinsteht bzgl. Anzeigen und Form von Änderungen.
Normalerweise reicht erfahrungsgemäß eine formlose Änderungsmitteilung mit Bezug auf die Einzugsermächtigung aus.
Besteht dieser Vertrag noch und bucht die Versicherung nach deiner Mitteilung vom neuen Konto ab oder besteht sie da auch auf dieser Vorschrift?
Für mich sieht es so aus, als solle hier ein Fehler
im Hause vertuscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Profilneurose
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Richtig, die Versicherung hat die Kenntnis bestätigt, ich soll aber halt leider nicht die richtige "Form" gewahrt haben.
In den AGBs finde ich beim besten Willen nichts über die Änderung einer Bankverbindung. Der Vertrag besteht nicht mehr.


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"Polymerius"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich finde auch, dass sich das so anhört, als ob da mal wieder jemand zu blöd war, die Bankverbindung im Computer rechtzeitig zu ändern und dass jetzt versucht werden soll den Fehler zu überspielen. Nicht sehr kundenfreundlich, aber so sind ja nunmal unsere lieben Versicherungsgesellschaften.

Dass in den AGB nichts von den Änderungen zu einer Bankverbindung steht, ist nicht verwunderlich. Meist steht in irgendeinem § ganz allgemein etwas zu der Art und Weise, wie Anzeigen gegenüber der Versicherung vorzunehmen sind. Meistens steht dort etwas von schriftlich. Such noch mal nach so einer Regelung.

Die Agumentation "Ich hätte förmlich die alte Einzugsermächtigung zurückziehen und eine neue einrichten müssen." passt im Übrigen nicht für die Überweisung der Gutschrift. Die Einzugsermächtigung gilt ja nur für die Abbuchungen, die die Versicherung von Deinem Konto vornimmt. Da kann es übrigens ganz gut sein, dass die Bank eine einfache Mitteilung der neuen Kontoverbindung nicht ausreichen lässt und konkret eine Erklärung verlangt, dass die Versicherung nunmehr die Beiträge vom neuen Konto abbuchen darf. Darum geht es aber bei einer Gutschrift überhaupt gar nicht.

Ich würde der Versicherung noch etwas auf die Füße treten. Sie wollen wahrscheinlich nur nicht zwei mal zahlen.

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