Guten Tag allerseits,
ich möchte einen relativ ungewöhnlichen Sachverhalt vorstellen und hoffe es kann mir hier zu etwas Klarheit verholfen werden:
Person A und Person B (ein Familienangehöriger) haben jeweils ein Gewerbe angemeldet (Gewerbe A / Gewerbe B).
Person B ist deutscher Staatsbürger, ihr dauerhafter Aufenthalt befindet sich ebenfalls in Deutschland.
Gewerbe B ist in Deutschland angemeldet.
Gewerbe B beschäftigt sich mit der Produktion und dem weltweiten Versand der von Gewerbe A entwickelten und vermarkteten Produkte.
Gewerbe(betreibender) B erzielt Gewinne, entrichtet Umsatz- und Einkommenssteuer, wie vom Gesetzgeber verlangt.
Person A ist ebenfalls deutscher Staatsbürger, ihr dauerhafter Aufenthalt befindet sich jedoch in Vanuatu, einem pazifischen Inselstaat.
Das Gewerbe von Person A ist in Vanuatu angemeldet.
Es beschäftigt sich mit der Entwicklung und weltweiten Vermarktung von Produkten der eigenen Marke.
Gewerbe A beauftragt also Gewerbe B aus logistischen Gründen mit der Herstellung und dem Versand der eigenen Marke in und aus Deutschland.
Mich interessiert nun vor allem ob die zuständigen Behörden in dieser Konstellation, auch dem familiären Aspekt, irgendeine Art von Unzulässigkeit sehen könnten.
Nur um das klar zu stellen; es handelt sich hierbei nicht um irgendeine Art von Steuerhinterziehungsversuch, es bestehen keinerlei unlautere Absichten.
Person A ist nicht in Deutschland gemeldet, lebt nicht in Deutschland, und Gewerbe A operiert auch nicht von Deutschland aus.
Über ein professionelles Statement würde ich mich sehr freuen.
Falls weiter Informationen benötigt werden stelle ich diese gerne zur Verfügung.
Für Anwälte: Gerne können Sie sich auch gleich als Anwalt vorstellen, auf den wir gegebenenfalls in Zukunft in einer geschäftlicheren Beziehung zurückgreifen können.
Herzliche Grüße aus Stuttgart
***********
-- Editiert von go495525-80 am 16.07.2018 20:39
-- Editiert von go495525-80 am 16.07.2018 20:39
-- Editiert von go495525-80 am 16.07.2018 20:41
-- Editiert von Moderator am 16.07.2018 21:04
Frage bezüglich Rechtmäßigkeit von Beziehung zwischen Inland und Offshore Gewerbe
16. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juli 2018 | 20:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bezüglich Rechtmäßigkeit von Beziehung zwischen Inland und Offshore Gewerbe
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#1
Antwort vom 16. Juli 2018 | 21:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatÜber ein professionelles Statement würde ich mich sehr freuen. :
Dann am besten die Profis fragen: https://frag-einen-anwalt.de
ZitatMich interessiert nun vor allem ob die zuständigen Behörden in dieser Konstellation, auch dem familiären Aspekt, irgendeine Art von Unzulässigkeit sehen könnten. :
Anhand des bisher geschilderten sehe ich erst mal nichts problematisches.
Das kann sich aber ändern, wenn man sich mal mit den Details beschäftigt.
#2
Antwort vom 16. Juli 2018 | 22:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, mir war nicht ganz klar wie diese Plattform/en strukturiert ist/sind.
Ich habe die Frage nun öffentlich zugänglich auf https://frag-einen-anwalt.de gestellt und sie wird, wenn ich das richtig verstanden habe, nach Zahlungseingang in den nächsten Tagen freigegeben und dann beantwortet.
Danke ebenfalls für die grobe Prognose, aufjedenfall gute Neuigkeiten.
Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Juli 2018 | 23:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatDanke, mir war nicht ganz klar wie diese Plattform/en strukturiert ist/sind. :
Kein Problem, da helfen wir gerne weiter.
Worauf man achten müsste, sind die Export- und Importbestimmungen je nach Produkt - aber da hat ja auch der Zoll ein Auge drauf
Und halt auf die Werbeaussagen mit denen die Produkte anpreist achten, denn das kann von Land zu Land unterschiedlich sein.
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