Frage zu Gesamtvollstreckung Firma

7. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)
Frage zu Gesamtvollstreckung Firma

Hallo,

bekam heute Post eines Insolvenzverwalters, der das Gesamtvollstreckungsverfahren einer Firma, wo ich 1995 aufgrund Insolvenz gekündigt wurde, bearbeitet.

Daraus ging hervor das meine Masseansprüche ermittelt wurden und die Auszahlung leider erst am Ende des Verfahrens nach dem Sclusstermin erfolgen kann.Sie bitten um Geduld. Ferner von telefonischen und schriftlichen Anfragen Abstand zu nehmen (ganz dick dieser letzte Satz geschrieben!)

Dem Verafhren steht jetzt noch eine Grundstücksverwertung im Wege.Sobald die Verhandlungen abgeschlossen und Eigentumsumschreibung erfolgt ist, werden die Unterlagen an das zuständige Gericht gegeben.Diese würden dann geprüft und der Schlusstermin bestimmt.

So, was heißt das ganze nun aber auf deutsch genau?
Heißt dass, dass man all seine Forderungen als Auszahlung erwarten kann, sobald all diese Überschreibungen etc. abgehandelt sind und war dies die eigentliche Information ? Oder, dass man nur mit ein paar Euros rechnen darf, weil nur ein bißchen an Masse nun noch da ist?

Aufgrund des Gesamtvollstreckungsverfahren, liegen mir leider keine genauen Zahlen meines Lohnanspruches aus dem Jahr und Abfindung vor. Mir wurde der Anspruchsbetrag auch nicht auf damilige Anfragen vor Jahren schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.Begründung war:
Es wär ein Gesamtvollstreckungsverfahren, wo ALLE offenen Löhne aller Mitarbeiter aufgeschlüsselt seien und daher können meine Ansprüche nicht separat mitgeteilt werden.

Ich wollte damals für den Fall, dass mir mal was passiert, ein Schriftstück, welche Forderungen ich noch geltend machen kann bzw. meine Tochter, wenn es sich über Jahre hinzieht.
Ich habe bis heute nichts in der Hand - außer aus den Zeiten eine kleine persönliche Übersicht, wann ich kein Lohn erhalten habe.

Wieso kann man seine Ansprüche denn nicht schriftlich bei dem Insol Verwalter anfordern? Es muss doch Aufzeichnungen geben, wem noch wie viel Geld zusteht.Schon allein bezüglich wegen der Aufteilung des Geldes müssen doch Zahlen von jedem Einzelnen vorliegen.

Damals hieß es auch, dass wir alle Anspruch auf Abfindung haben. Ja toll - ich weiß nur was mir an Lohn fehlte, aber an Abfindung zusteht, weiß ich nicht.
Es wäre alles in der Gesamtvollstreckung bzw. Forderung mit angegeben, sagte man mir damals dazu.Aber was und wie viel?

Danke für die Auskunft, wo man sich genau erkündigen kann.
Denn wenn ich keinen Nachweis habe über die Höhe habe, kann ich ja auch keine Forderung geltend machen, wenn z.B. eine Abfindung einfach weggelasen wird obwohl das Geld da gewesen wäre...

Rechne nicht mit viel Geld !! Aber wenn man z.B. 5000 Euro bekommen kann aber nur 3000 Euro bekommt, weil man kein Nachweis hat, was einem zugestanden hätte, kann man ja gar nichts machen.

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