Hallo Leute, hab' da eine kleine Frage. Ich habe einem Bekannten und seiner GbR einige tausende € geliehen, für 1 Jahr. Im Oktober hat er sich verpflichtet zu zahlen (Im Vertrag steht, dass ich der GbR das Geld geliehen habe).Nun hat der zweite Gesellschafter einfach mal "gekündigt" und GbR ist somit die Geschichte..Die Frage ist..wann darf ich das Geld zurückfordern, jetzt oder erst wenn das Jahr um ist? Kann man die ehemaligen GbR Partner schon nach dem die GbR kaputt gemacht haben zur Rechenschaft ziehen? Ich würde das Ganze echt sanft lösen und bis Okt.2008 abwarten - habe aber auch keine Lust, alles zu verlieren, weil dann diese GbR schon seit 7 Monaten tot ist?
Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar.Gruß
-- Editiert von Fixerpower am 20.02.2008 03:20:52
-- Editiert von Fixerpower am 20.02.2008 03:21:40
GbR ausgelöst..Schulden geblieben?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Jeder Gesellschafter einer GbR haftet mit seinem gesamten (Privat-) Vermögen für die Verbindlichkeiten der GbR.
Nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters haftet der Ausgeschiedene den übrigen Gesellschaftern gegenüber nicht mehr.
Er haftet aber weiterhin für die während seiner Tätigkeiten eingegangenen Verbindlichkeiten.
Kurz: Beide Gesellschafter müssen ihre Schulden an dich zurückzahlen, auch wenn es die GbR nicht mehr gibt.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Man sollte auch generell verstehen / beachten, dass eine GbR lapidar gesagt "keine Firma" (ich sage das absichtlich so) ist, sondern natürliche Personen (d.h. real existierende Homo Sapiens), mit denen man einen Vertrag schließt.
Solange diese noch "leben" besteht auch der Vertrag mit ihnen, was (aus Unwissenheit) diese - z.B. in Garantiefällen - oft nicht wahr haben wollen.
Anders ist es nur bei Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) wie GmbH oder AG etc..
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