Gebühr für Verfügungen über dem verinbarten Limit

4. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)
Gebühr für Verfügungen über dem verinbarten Limit

Hallo zusammen!

Ich bin Kunde bei der Commerzbank. Mir passiert es öfters, dass ich mein Girokonto über den verbeinbarten Dispo überziehe. Die Bank berrechnet mir jedes MAl für jede Position eine Gebühr von 5 Euro. Normalerweise (so kenne ich es von der Volksbank) wird dann doch der Überziehungszins berrechnet und nicht eine willkürlich von der Bank festgesetzte Gebühr?
Ich konnte im Preisverzeichniss der Bank keien Infos drüber finden. Mein Widspruch blieb erfolglos. Der Abteilungsleiter meinte das wäre von der Commerzbank so festgeglegt da hätte er keinen Einfluss und ich soll eben meine Finanzen besser in Griff bekommen.
Ich würde gerne wissen ob die Bank da einfach eine Gebühr festlegen kann oder ob sie sich an den Überziehungszinssatz halten muss.

Danke!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Trotzdem entbehrt das Verhalten der CB jeglicher Grundlage.

5,00 € Gebühr wofür? Dass die CB ihre Arbeit macht? Unzulässig !

Schriftlich
zurückfordern. Bleibt an jeder internen Betriebsprüfung hängen und wird darum schnell und nachweislich bearbeitet. Worauf sie ihre
Vorgehensweise begründen, darauf wäre ich sehr gespannt.Hält mit Sicherheit keiner rechtlichen Prüfung stand.

Vor allem aber, und da gebe ich der CB Recht: Finanzen in Griff kriegen.

Sonst stehst du bald ohne Konto da.

Also vorher abwägen, ob`s dir das wert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

Naja ich habe ja schon einen Wiederspruch geschrieben. Aber da kam halt nur das gespräch mit dem Abteilungsdirektor dabei raus.
Wie schauts aus mit Verordnungen oder gesetze die Regeln welche Gebühr die Bank verlange darf?
Habe mich jetzt an das Kundnecenter gewendet, mal sehen was raus kommt.
Es sind ja nur überschneidungen von jeweils 1 Tag also werden sie den Dispo sicher nicht kündigen vorallem wenn regelmäßig Gehalt eingeht und der Dispo max. um 200 Euro überzogen ist?

-----------------
"Fachkraft Schutz und Sicherheit"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde mich nicht beschweren wenn nur der Zinssatz von 19,??% berrechnet werden würde, aber 5 Euro für JEDE Überziehung über dem Limit ist ziemlich dreist.
Hätte ich eine Chance das wg. Wucher (Rechtsgeschäft wäre dann nichtig) abzulehen? Es wird ja qausi meine "Notlage" ausgenutzt??


-----------------
"Fachkraft Schutz und Sicherheit"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Die Gebühren sind evtl. keine Überziehungsgebühren, sondern "Fremd-Gebühren"; z.B. durch Kreditkarten-Zahlung, Geldautomatenbenutzung eines anderen Institutes bzw. EC-Karte o.ä..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein, es sind gebühren für Verfügungen über dem vereinbarten Limit. Es wird so auf dem Kontoaszug ausgewiesen. Fremdgehen bei der GAA Benutzung tue ich nicht, weil es ja die Chash Group gibt sprich ich kann insgesammt bei 5 BAnken kostenlos geldabheben. Kreditkarte hab ich auch nicht. Außerdem erscheint der Posten ja auch nur wenn mein dispo überschritten wird. und dann wird für jede Überschreitung 5 Euro berechnet!

-----------------
"Fachkraft Schutz und Sicherheit"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen