Hallo zusammen,
ich agiere als natürliche Person und führe einen Wettshop. Nun wurde ich im Sinne des Geldwäschegesetzes dazu aufgefordert, meine Ehepartnerin als wirtschaftlich Berechtigte anzugeben, alleine aus dem Grund, dass sie meine Ehefrau ist. Aufgrund § 3 GwG
kann ich den Status des Ehepartners nicht als Rechtfertigung sehen, dass eine wirtschaftliche Betrechtigung besteht. Meine Frage: Ist ein Ehepartner bei einer natürlich agierenden Person im Sinne des GwG automatisch wirtschaftlich Berechtigter ohne zusätzliches Zutun? Und wie ist das juristisch belegbar.
LG
Franzi
Geldwäschegesetz - wirtschaftlich Berechtigter
17. Oktober 2017
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Frage vom 17. Oktober 2017 | 08:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldwäschegesetz - wirtschaftlich Berechtigter
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 01:12
Von
Status: Senior-Partner (6264 Beiträge, 1498x hilfreich)
Eigentlich geht das so nicht. Aber vielleicht liegen ja Anhaltspunkte vor, die den Verdacht begründen.
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