Geschäftsführerin ohne es zu wissen...

6. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
John Stiles
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Geschäftsführerin ohne es zu wissen...

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt, bei dem meine Freundin und ich dringend euren Rat benötigen.

Wir sind beide Studenten und beenden in wenigen Wochen unser Studium.

Ende 2007 kam der Vater meiner Freundin auf sie zu und bat sie ein Formular wegen seiner Firma zu unterschreiben (Baubranche). Gutgläubig, wie man bei Familienmitglieder oft ist, tat sie es, ohne den Inhalt zu prüfen.

Ende 2009 kam es dann dazu, dass meiner Freundin der Studentenkredit wegen einem Schufa-Eintrag gesperrt wurde. Völlig irritiert forschte sie nach dem Grund und musste feststellen, dass der Eintrag durch eine nicht bezahlte Rechnung der Firma ihres Vaters erfolgt ist. Sie erfuhr, dass sie mit ihrem Vater eine GbR gegründet hatte und somit ebenso für die Verbindlichkeiten haftet.

Daraufhin kam es zu einer Aussprache. Der Vater versprach die Schulden zu begleichen, so dass der Schufa-Eintrag gelöscht und der Kredit wieder freigegeben werden kann. Die GbR war zu diesem Zeitpunkt bereits abgemeldet, die Abmeldung erfolgte Ende 2008. Allen Versprechungen zum Trotz geschah jedoch nichts, so dass der Studentenkredit gekündigt und die Rückzahlung sofort fällig wurde. Die Reaktion des Vaters war, ihr erneut zu versprechen, alles zu regeln. Nichts passierte, im Gegenteil, durch Zufall erfuhren wir, dass meine Freundin wegen nicht gezahlten Studiengebühren kurz vor der Exmatrikulation stand. Hier wurde vom Vater behauptet, dass die Gebühren bezahlt wurden. Herausgestellt hat sich jedoch, dass die Mahnung vom Vater geöffnet und der Inhalt ignoriert wurde.

Nach zahlreichen Ausreden und Lügen sind wir nun nicht länger gewillt die ganze Sache hinzunehmen und möchten uns selbst der Angelegenheit annehmen. Wir hoffen, dass ihr uns dabei helfen könnt.

Hier unsere Fragen:

1. Wie erfahren wir, welche Verbindlichkeiten noch offen sind und in welcher Höhe? Gibt es eine Verjährungsfrist, damit wir ab einem gewissen Zeitpunkt sicher sein können, dass keine weiteren Forderungen folgen? (Abmeldung der GbR: 31.12.2008)

2. Wie erfahren wir, welche vollstreckbaren Titel bestehen? Mit einem vollstreckbaren Titel erfolgt auch ein Schufa-Eintrag, wie können wir diesen/diese wieder loswerden?

3. Das Konto meiner Freundin wurde mit einer Kontopfändung versehen. Auf dem Konto befindet sich jedoch zu wenig Geld um es zu pfänden. Nach dem Studium, also in wenigen Wochen, wird sich dies ändern. Der neue Arbeitgeber soll natürlich nichts von der unverschuldeten Lage meiner Freundin mitbekommen. Gibt es hier Handlungsvorschläge?

4. Welchen Sinn und Zweck hatte die GbR? Es kann nicht das Ziel ihres Vaters gewesen sein, sie mit Schulden zu belasten. Welchen Nutzen hatte er also von einer zweiten Geschäftsführerin? Kann es sein, dass hier noch mehr „Leichen im Keller" liegen und wir vielleicht sogar mit Unterschriftenfälschung rechnen müssen? Kann es sein, dass vielleicht aus Bonitätsgründen (Schufa-Einträge oder ähnliches) mit der Unterschrift der Tochter unterschrieben wurde? Sie kann definitiv sagen, dass sie nur ein Formular zu Beginn der ganzen Geschichte unterschrieben hat.

5. Durch den Wegfall des Studentenkredites mussten wir bereits einen harten Sparkurs einschlagen. Dieser ist nun gekündigt und gedeiht unter den hohen Zinsen, bis wir mit dem Abzahlen beginnen können. Einen Anwalt können wir uns nicht leisten, gibt es für unseren Fall in irgendeiner Form eine kostenlose Beratung oder ähnliches?

Viel Text, ich hoffe ihr habt durchgehalten.

Vielen vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Welchen Sinn und Zweck hatte die GbR?


Ohne zu wissen, was in dem Wisch nun genau stand, weiß man es nicht. Was für eine Rechtsform hatte denn die Firma des Vaters?

quote:
Es kann nicht das Ziel ihres Vaters gewesen sein, sie mit Schulden zu belasten.


Woher weißt du das? So wie er sich bisher verhalten hat, ist ihm doch offenbar fast alles zuzutrauen.

quote:
gibt es für unseren Fall in irgendeiner Form eine kostenlose Beratung


Beratungsschein beim Amtsgericht, für einen evtl. Prozeß müßte dann PKH beantragt werden.

quote:
Wie erfahren wir, welche Verbindlichkeiten noch offen sind und in welcher Höhe?


Möglicherweise könnte ein Auskunftsrecht gegen den Vater als ehemaliges GbR-Mitglied bestehen. Andere Möglichkeiten gibt es kaum, es könnten ja wer-weiß-wieviele Gläubiger noch um die Ecke warten.

quote:
Gibt es eine Verjährungsfrist, damit wir ab einem gewissen Zeitpunkt sicher sein können, dass keine weiteren Forderungen folgen?


Ab Entstehen der Forderung 3 Jahre zum Jahresende. Da aber denkbar ist, daß Forderungen tituliert wurden oder werden, könnte die Hoffnung auch trügerisch sein, spätestens 3 Jahre nach GbR-Ende (31.12.2011) sei alles in trockenen Tüchern.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:
Es kann nicht das Ziel ihres Vaters gewesen sein, sie mit Schulden zu belasten.

Anscheinend doch ...


quote:
Welchen Nutzen hatte er also von einer zweiten Geschäftsführerin?

Hohere Bonität. Jemand der liquide ist (im Gegensatz zum Vater) hält seinen Kopf hin...


quote:
Kann es sein, dass hier noch mehr „Leichen im Keller" liegen und wir vielleicht sogar mit Unterschriftenfälschung rechnen müssen?

Bei einem solchen Verhalten wie hier geschildert würde ich mit ALLEM rechnen...

Schon mal einenSelbstauskunft bei der Schufa eingeholt?


quote:
Kann es sein, dass vielleicht aus Bonitätsgründen (Schufa-Einträge oder ähnliches) mit der Unterschrift der Tochter unterschrieben wurde?

Warum nicht, würde zu dem Bild passen ..


Ich würde hier sofort mit allen verfügbaren Mitteln gegen den Vater vorgehen. Jemand der derart gewissenlos den Start seines Kindes ins Leben gefährdet hat ehrich gesagt kein Mitleid verdient.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
John Stiles
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen!

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Folgende Fragen und Schlussfolgerungen sind entstanden.

quote:
Welchen Sinn und Zweck hatte die GbR?

Ohne zu wissen, was in dem Wisch nun genau stand, weiß man es nicht. Was für eine Rechtsform hatte denn die Firma des Vaters?


Ich bin irritiert... die GbR ist doch die Rechtsform?

quote:
Ab Entstehen der Forderung 3 Jahre zum Jahresende. Da aber denkbar ist, daß Forderungen tituliert wurden oder werden, könnte die Hoffnung auch trügerisch sein, spätestens 3 Jahre nach GbR-Ende (31.12.2011) sei alles in trockenen Tüchern.


In trockenen Tüchern nicht, aber spätestens zum 31.12.2011 dürften keine neuen Forderungen mehr eingehen. Zu diesem Zeitpunkt müssten dem Amtsgericht alle Forderungen von Unternehmen vorliegen, die mindestens ein Mahnverfahren angestrebt haben. Das schwierige an der ganzen Situation ist für uns die Tragweite der ganzen Geschichte abzuschätzen. Die Anzahl der Gläubiger ist ebenso unbekannt wie die Höhe der Forderungen.

quote:
Schon mal einenSelbstauskunft bei der Schufa eingeholt?


Folgt, morgen haben wir erstmal einen Termin beim Amtsgericht, dann sehen wir weiter.

Ich hoffe ihr lest fleißig mit und helft uns auch weiterhin mit euren Ratschlägen.


Viele Grüße

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-- Editiert am 09.08.2010 23:20

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Kommt darauf an wie fleißig ihr Rückmeldung gebt ;)

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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Ich bin irritiert... die GbR ist doch die Rechtsform?


Ach so. Es klang so, als hätten hier du und die Firma deines Vaters eine GbR gebildet, das ist ja auch dann möglich, wenn die Firma des Vaters z.B. eine GmbH ist.
Du meinst also, du bist in die GbR deines Vaters eingestiegen?



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