Hallo !
Ich bin gerade etwas erbost über ein I-Net Gewinnspiel einer renomierten Firma.
Das Spielprinzip sah so aus: die registrierten Spieler konnten sich gegenseitig bewerten und nach Ablauf einiger Wochen stand die "Top 10" mit den meisten Bewertungen, sprich der höchsten Punktzahl fest. Aus dieser Top 10 kürt nun eine (unbekannte) Jury einen Sieger. Desweiteren sollte jede Woche ein Parfum verlost werden.
Seltsamerweise wurden weder die Punktestände jemals eingeblendet, noch Gewinner des Parfums bekanntgegeben - und die Kriterien, nachdem die Jury den endgültigen Gewinner krönt, sind ebenfalls nicht bekannt.
Umso "bekannter" ist eine der Top 10 Nominierten: lt. XING ist sie nämlich mit besagter Firma verbandelt :-) und deswegen auch gleich mit dem Namen ihrer Firma samt WWW-Adresse erwähnt.
Zudem stand in jedem Spielerprofil schön öffentlich zugänglich dessen Emailadresse. Teilnahmebedingungen sind weit und breit nicht zu finden.
Jetzt meine Frage. Inwiefern verstösst das gegen UWG / Datenschutzgesetz ?
- keine leichte Zugänglichkeit der Teilnahmebedingungen
- Transparenz der Gewinnchancen nicht vorhanden
- Irreführung über die Konditionen des Gewinnspiels
- Schleichwerbung
- öffentliche Zugänglichkeit aller Emailadressen der Nominierten
Ich bedanke mich für Antworten.
-- Editiert von cappuzino am 23.05.2007 14:50:16
-- Editiert von cappuzino am 23.05.2007 14:50:50
Gewinnspielen - Verstoss gegen das UWG ?
23. Mai 2007
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Frage vom 23. Mai 2007 | 14:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinnspielen - Verstoss gegen das UWG ?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. Mai 2007 | 00:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke !
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