Hallo, ich würde mich über eure Impulse zur folgenden Konstellation sehr freuen:
Person A gewährt Person B ein Darlehen in Höhe von 25 TEUR zur Gründung einer GmbH. Person A wird Geschäftsführer, Person B alleiniger Gesellschafter. Person B betreibt zusätzlich ein Einzelunternehmen. Nun wird B mit seinem Einzelunternehmen insolvent.
1. Kann auf das Vermögen der GmbH zugegriffen werden?
2. Ist es möglich die GmbH über einen Vertrag zwischen A und B vor anderen Gläubigern zu sichern?
3. Lassen sich die Gesellschaftsanteile von B auf A übertragen? Wann muss das geschehen?
Ziel ist eine unabhängige Stellung der GmbH gegenüber den Gläubigern von B.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus.
GmbH-Erhaltung bei Insolvenz des Gesellschafters
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. Nein.
2. siehe 1.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo Jotrocken, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist das irgendwo näher beschrieben?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Höchstens in Fachliteratur zum Kapitalgesellschaftsrecht (z.B. Eisenhardt, U.: 'Gesellschaftsrecht', 13. Auflage 2007, Beck Verlag).
Eine GmbH haftet jedenfalls nicht für Verbindlichkeiten einer ganz anderen GbR.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Das Vermögen der GmbH ist zwar nicht durch die Insolvenz des einzigen Gesellschafters betroffen, die Gesellschaftsanteile fallen jedoch sehr wohl in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter wird also versuchen diese Gesellschaftsanteile zu verkaufen.
Gehe ich der Annahme richtig, dass sich der Verkauf auch durch einen Treuhandvertrag nicht unterbinden lässt? Vielen Dank im Voraus.
Aufgrund eines Treuhandverhältnisses kann für den Treugeber ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO
in Betracht kommen. Dabei ist jedoch die Ausgestaltung des Vertrages entscheidend. Die eingangs beschriebene Konstellation passt wegen der Darlehensgewährung jedoch nicht zu einem Treuhandvertrag, der ein solches Aussonderungsrecht geben würde.
Besteht ein Treuhandvertrag wäre in dem Beispielsfall dem A dringend zu raten, anwaltliche Beratung (Fachanwalt Insolvenzrecht) in Anspruch zu nehmen. Die Konstellation ist nicht ganz einfach und es geht ja auch nicht gerade um wenig Geld.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten