GmbH Insolvens

26. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Volker Johannes69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
GmbH Insolvens

Hallo Forum,

Ich habe eine Frage zur Insolvens einer GmbH.

Sachlage:

Ich, selber GmbH, habe einen Kunden im Frühjar 2003 beliefert.
Der Kunde zahlte nicht. Inkasso blieb erfolglos. Ich beauftragte einen Anwalt mit der Durchsetzung. Nach erfolglosem gerichtlichem Mahnverfahren wurde bei Gericht entschieden das der Schuldner zahlen muß.
Die offenen Rechnungen wurden Mitte diesen Jahres bezahlt.

Der Schuldner hat im Juli diesen Jahres Insolvens angemeldet. Der Insolvensanwalt fordert nun den gesamten Betrag inkl. unsere Rechtsanwaltskosten zurück, mit der Begründung das der Schuldner bereits zahlungsunfähig gewesen sei.

Hätte der Schuldner die Rechnung bereits 2003 bezahlt, wären unsere Forderungen auch nicht in die Insolvensmasse gegangen.

Für eine Antwort ob es sich lohnt gerichtlich gegen diese, meiner Meinung nach, völlig unberechtigten Forderung anzugehen wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Volker

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wann wurde die Rechnung bezahlt und wann das Insolvenzverfahren eröffnet?

Ich habe etwas im Hinterkopf das bis zu einem Monat vor Eröffnung des Inso verfahrens alles zurückgefordert werden kann finde aber derzeit nichts im Gesetz. wenn jmd. anderes es hier besser weiß soll er es sagen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

3 Monate -> § 130 I Nr. 1 InsO !
Man beachte aber die Beweislage.
Der Beweis, dass der Gläubiger die zahlungsunfähigkeit kannte, wird aber oft dadurch bejaht, dass er, wie in diesem Fall, die Rechnung im Klageverfahren beglichen bekommen hat.
Meines Erachtens ist das Verhalten des RA der insolventen Firma, leider in Ihrem Fall, korrekt.
Überlegen Sie sich aber mal mit ihrem RA, ob sie Absonderungsrechte zur vorzugsweisen Befriedigung gegen die GmbH haben. Ihr RA müßte das wissen.
Und wenn beim Gf der anderen GmbH eine Insolvenzverschleppung vorliegen sollte, und das ist fast immer der Fall, dann versuchen sie im Wege der Zwangsvollstreckung gegen ihn privat vorzugehen.
Aber, ich kenne den Fall nur von der Schilderung, fragen Sie Ihren Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Volker Johannes69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Erklärungen,

Der Zeitraum der Zwangsvollstreckungsmaßnahme und dem Insolvenzantrag betrug 2 Monate und 3,5 Wochen.
Die Gegenseite beruft sich auf § 131 Abs. 1 InsO .
Werde auf jeden Fall klagen.

Vielen Dank noch einmal, wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Volker

1x Hilfreiche Antwort

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