Hallo zusammen:
Gründung einer GmbH mit 30.000€ Stammkaptial.
A gibt 25.000€. B gibt 5.000€. Im Gesellschaftervertrag ausgemacht werden soll dabei, dass A 32% Anteile an der GmbH besitzen soll. B 68% Anteile.
B zahlt zwar weniger ein als A, bringt aber das notwendige Knowhow mit und soll daher deutlich mehr Anteile erhalten als A.
Ist dies rechtlich möglich, oder ist der Anteil eines GmbH-Gesellschafters in Prozent an der GmbH immer an die Höhe seiner finanziellen Einlage gebunden?
GmbH -- Verteilung der Gesellschafteranteile
1. Juli 2007
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Frage vom 1. Juli 2007 | 16:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH -- Verteilung der Gesellschafteranteile
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#1
Antwort vom 2. Juli 2007 | 02:52
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Nein, das ist nicht möglich (§ 14 GmbHG
).
Ihr könnt es aber so regeln: Falls beide Geschäftsführer sind, können mit einem Arbeitsvertrag entsprechend unterschiedliche Gehälter vereinbart werden.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 5. Juli 2007 | 18:31
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 5. Juli 2007 | 20:09
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Das war nicht die Frage.
A gibt € 25.000, B gibt € 5.000
Gemäß GmbHG wird nichts anderes eingetragen.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#4
Antwort vom 6. Juli 2007 | 05:27
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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