Ich habe ein Statikbüro als Einzelfirma/Personengesellschaft die ich jetzt aus altersgründen (70) und auf grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten auflösen möchte. Nachfolger besteht keiner.
Wie sieht das mit dem Haftungsanspruch aus - und wie kann ich ich mich dagegen absichern?
Haftung bei Geschäftsauflösung
6. Juni 2005
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Frage vom 6. Juni 2005 | 11:30
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftung bei Geschäftsauflösung
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#1
Antwort vom 6. Juni 2005 | 12:44
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Was denn nun - Einzelfirma (-kaufmann?) oder Personengesellschaft (GbR, OHG, KG)? Das macht ja uU einen nicht unerheblichen Unterschied...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
#2
Antwort vom 7. Juni 2005 | 08:45
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 1x hilfreich)
Es handelt sich um eine GbR
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#3
Antwort vom 7. Juni 2005 | 09:34
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Wieviele andere Gesellschafter gibt es denn noch? Und was soll mit der GbR nach Ihrem Ausscheiden passieren? Soll diese aufgelöst werden oder weiterbestehen? So oder so haften Sie aber auf jeden Fall auch weiterhin persönlich für die Verbindlichkeiten der GbR, die im Zeitraum Ihrer Beteiligung entstanden sind.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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