Handlungsvollmacht

7. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Miss Judge
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handlungsvollmacht

Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Handlungsvollmacht.
§ 54 (2) HGB gibt ja an, dass ein Handlungsbevollmächtigter zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken einge gesonderte Ermächtigung benötigt.
In vielen Lehrbüchern steht, dass dies auch für den Kauf von Grundstücken gilt. Das kann ich im Gesetz aber leider nicht finden.
Also würde ich annehmen, dass ein Handlungsbevollmächtigter, Grundstücke nicht verkaufen oder belasten darf, aber schon kaufen.
Oder kann man das Verbot zum Kauf von Grundstücken aus §54(1) ableiten, weil der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes den Grundstückskauf nicht gewöhnlich mit sich bringt?
Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe
Carmen Richter

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
In vielen Lehrbüchern steht, dass dies auch für den Kauf von Grundstücken gilt.


Vielleicht gibt es dazu ja Rechtsprechung; ansonsten würde ich ganz naiv sagen, daß eine Aufzählung im Gesetz stets abschließend ist, solange das Gesetz nichts anderes besagt. Eine "Erweiterung im Wege der Analogie" darf die Rechtsprechung damit nicht treffen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen