Ich glaube, da ist was Falsch

12. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Ich glaube, da ist was Falsch

Hallo,

habe zum Spaß mal einige Testaufgaben für Prüfungen im Internet gemacht, um zu gucken, was so einige Azubis wissen müssen.

Folgende Frage ist mir aufgefallen:

Zitat:
Frage 1: Die Firma Jochen Müller GmbH erwartet eine Lieferung von den Stahlwerke AG. Auf dem Transport wird die Lieferung durch "Höhere Gewalt" vernichtet. Wer muss den Schaden tragen?

a) Jochen Müller GmbH und Stahlwerke AG zu gleichen Teilen.
b) Jochen Müller GmbH
c) Stahlwerke AG
d) Das Straßenverkehrsamt

http://www.lagerlogistik-pruefung.de/lagerprozesse.html

Laut der Seite ist c die richtige Antwort, aber ich glaube bei B2B ist sofern nichts anderes vereinbart wurde b) der der für den Schaden haftet, wenn keine Versicherung eintritt.

Notfall oder generelle Fragen?

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15 Antworten
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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
aber ich glaube bei B2B ist sofern nichts anderes vereinbart wurde b) der der für den Schaden haftet, wenn keine Versicherung eintritt.

Das ist ja auch Prinzipiell richtig. Aber mit der Formulierung "Die Firma Jochen Müller GmbH erwartet eine Lieferung von den Stahlwerke AG" soll wohl gemeint sein, dass vereinbart war, dass Stahlwerke AG die Bestellung an den Firmensitz von Jochen Müller GmbH bringt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Da es sich hier ziemlich offensichtlich nicht um einen Versendungskauf handelt, sondern die Stahlwerke AG selbst liefert, findet der Gefahrenübergang entsprechend BGB erst mit Übergabe der Ware an den Kunden statt. Daher ist Antwort c richtig.


Stahlfirmen haben eigenen Lieferdienst?

Außerdem sagen Ottonormalverbraucher auch ich erwarte eine Lieferung von Amazon, obwohl DHL es liefert.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Stahlfirmen haben eigenen Lieferdienst?

Im Regelfall: Ja
Wenn ich 25 Tonnen Stahlplatten bestelle, dann kommt im Regelfall ein LkW des Stahlwerks (und nicht von DHL).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Stahlfirmen haben eigenen Lieferdienst?

Im Regelfall: Ja
Wenn ich 25 Tonnen Stahlplatten bestelle, dann kommt im Regelfall ein LkW des Stahlwerks (und nicht von DHL).


Ich habe da ja nicht an DHL gedacht, sondern an spezialisierte Lieferdienste. Wie Stahl & Schuttschmidt GmbH (fiktive Firma) etc.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Was genau wurde denn vertraglich vereinbart? :devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich möchte behaupten, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann, solange die vereinbarten Incoterms für diesen Vertrag nicht bekannt sind.

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#10
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von spatenklopper):
Ich möchte behaupten, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann, solange die vereinbarten Incoterms für diesen Vertrag nicht bekannt sind.

Stimmt. Aber das geht bei solchen Prüfungsfragen gern mal unter. (So wie da auch gern FOB und FAS verwürfelt wird - "free on board" ist eine eher selten vereinbarte Klausel, da meistens die Verladekosten im Hafen nicht inkludiert werden, und daher "free alongside ship" gängiger ist.)



Eine weitere Frage ist, wieviele Lageristen sind für Regressforderungen zuständig sind.

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Aber das geht bei solchen Prüfungsfragen gern mal unter.


Wieso? In so einem Fall geht man eben davon aus, es ist nichts Gesondertes vereinbart, damit gelten die gesetzlichen Regelungen. Genau deren Kenntnis soll doch offenbar geprüft werden.

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#12
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Mal ganz abgesehen von der Frage wie häufig zwei deutsche Firmen für eine innerstaatliche Lieferung Incoterms nutzen werden.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Ebenezer):
Mal ganz abgesehen von der Frage wie häufig zwei deutsche Firmen für eine innerstaatliche Lieferung Incoterms nutzen werden.


Wir und auch alle Firmen mit denen wir zusammenarbeiten nutzen diese bei JEDER Lieferung, bzw. werden diese vorab in den entsprechenden Kontrakten verankert.
Weshalb sollten international gültige Regeln nicht auch im Inland genutzt werden?

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#14
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Ebenezer):
Mal ganz abgesehen von der Frage wie häufig zwei deutsche Firmen für eine innerstaatliche Lieferung Incoterms nutzen werden.


Wir und auch alle Firmen mit denen wir zusammenarbeiten nutzen diese bei JEDER Lieferung, bzw. werden diese vorab in den entsprechenden Kontrakten verankert.
Weshalb sollten international gültige Regeln nicht auch im Inland genutzt werden?


Also wird idR. immer vertraglich gesichert, wer für Verlust haftet?

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Also wird idR. immer vertraglich gesichert, wer für Verlust haftet?


In der Regel und immer schließen sich gegenseitig aus. ;)

Richtiger wäre:
Es werden bei Geschäften zwischen Unternehmen in der Regel Liefervereinbarungen getroffen, welche oft die Incoterms als Basis nutzen.
Dort ist für quasi erdenkbaren Variationen der Gefahrenübergang, sowie viele weitere Dinge, klar geregelt.

Diese Liefervereinbarungen müssen aber nicht immer extra vereinbart werden, sondern können ebenso in den AGB des jeweiligen Unternehmens stehen.

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