Ich hab mal eine Frage zum Insolvensrecht

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Teddy22
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)
Ich hab mal eine Frage zum Insolvensrecht

Mein Bruder ist in der Privatinsolvens , nun will er sein Ausbildungsbetrieb wechseln , da es sich da um ein Zweimann Betrieb handelt, hat er Angst das sein chef davon wind bekommt, das er in Insolvens ist , Ist das so ......???

Da war noch eine Frage die ich aber nun vergessen habe ..........

sie kommt aber nach

...............Danke schonmal für die Antworten

-- Editiert von Teddy22 am 01.01.2009 21:10

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Spätestens wenn der Chef Post vom Insolvenzverwalter bekommt weiß er, das dein Bruder sich in Insolvenz befindet!

-- Editiert von Jogibear. am 02.01.2009 11:02

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Und warum will er seinen Ausbildungsbetrieb wechseln?
In einem größeren Betrieb wird es auch der Chef erfahren.
Im übrigen gehen auch Chefs in die Insolvenz: Also ruhug Blut und evtl. mit dem Chef sprechen und die Lage erklären, fleißig sein und die Ausbildungerfolgreich beenden!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Teddy22
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

das problem ist das , sein neuer chef gleichzeitig ein nachbar und ein freund ist

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Gerade weil der Chef zugleich ein Freund ist, würde er doch Verständnis aufbringen
!?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Teddy22
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

na , wir sind hier aufen land und man darf hier nicht gleich jeden was auf die nase binden , dann kann man es gleich onine stellen ......
und peinlich ist es ihm auch

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Teddy22
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

heute haben wir im net gesehen das er nur 5500 euro schulden hat , die möchte er gern bezahlen mit vergleichen und somit aus der insolvens raus ,
kann er das machen , ist es möglich , gibt es da bestimmte gesetze ??

es wurde am anfang der insolvens gesagt das er fast 11 tausend euro schulden hat

wo sind die restschulden hin???

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#7
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> heute haben wir im net gesehen das er nur 5500 euro schulden hat

Und wo steht sowas? schuldnervz.net? *lol*

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#8
 Von 
Teddy22
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

haha



www.insolvenzbekanntmachungen.de

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#9
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Hat er mehr als bei einem Gläubiger Schulden? ich würde zu einem Schuldenberater gehen und mit ihm über die Sache reden. Vielleicht lohnt es sich ja einen Darlehensvertrag zu machen und damit die offenen Posten bei den Gläubigern zu begleichen.

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#10
 Von 
Teddy22
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

...hallo , heisst das kredit bei der bank oder woanders

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#11
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Ja wäre aber nur ein Vorschlag. So hätte er nur eine Rate und kann alle Gläubiger bedienen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Teddy22
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

aber es ist doch verboten einen kredit bei einer bank zu bekommen , andersrum wer gibt einen einen kredit der in der insolvens ist

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zunächst einmal kann man bei www. insolvenzbekanntmachungen.de nicht herausfinden, wie viele Schulden man hat. Dort werden nur die öffentlichen Bekanntmachungen, z.B. Eröffnungsbeschlüsse oder Anzeige der Masseunzulänglichkeit, veröffentlicht. Der Stand der angemeldeten Forderungen gehört aber nicht dazu.

Entweder wird der Bruder einen Auszug aus der Insolvenztabelle erhalten haben oder der Treuhändern gehört zu den "modernen" Verwaltern, die bestimmte Infos zur Veröffentlichung im Internet auf ihrer eigenen Homepage bereit halten. Im Regelfall wird dann z.B. an die Gläubiger ein Passwort vergeben, sodass sie den Verfahrensgang bzgl. ihrer Forderung und die allgemeinen Infos abrufen können. Vielleicht wird den Schuldnern bei diesen Verwaltern auch ein Passwort zuteil.

Aber egal, dass ursprünglich von 11.000,00 € Schuldenstand ausgegangen wurde und nunmehr nur 5.500,00 € übrig sind, kann seinen Grund z.B. darin haben, dass nicht alle Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Dann sind die Forderungen der Gläubiger, die nicht angemeldet haben aber nicht weg.

Wenn es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt, dann kommt man aus dem Insolvenzverfahren aber auch nicht so einfach wieder raus. Im Prinzip bleiben da nur die Einstellung mit der Zustimmung aller Gläubiger nach § 213 InsO oder die Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes nach § 212 InsO . In der Praxis wird man beides wohl nicht bewerkstelligen können.

Wurde das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben und man befindet sich lediglich in der Restschuldbefreiungsphase, könnte man zwar rein theoretisch einen Kredit aufnehmen, um die angemeldeten Fordeungen auszugleichen, aber dies wäre eine Bevorzugung von Gläubigern, die gem. § 294 InsO nicht erlaubt ist. Es könnte daher ein Versagungsantrag gestellt werden. Und wenn die Restschuldbefreiung nicht erteilt wird, dann leben auf einmal auch die nicht angemeldten Forderungen, die vielleicht noch nicht ausgeglichen wurden wieder auf.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Irgendwas läuft hier verquer.
Wenn ihr unter www.insolvenzbekanntmachungen.de herausgefunden habt, dass die Schuldenhöhe nur 5.500€ beträgt, kann es sich dabei nur um die Mitteilung nach § 188 InsO handeln.
D.h. die tatsächlichen Schulden sind so wie sie sind, angemeldet zum Insolvenzverfahren haben sich aber nur Gläubiger in der Höhe.
Zahlt Dein Bruder diese Forderungen(angemeldet 5.500€ ) plus die Verfahrenskosten (die liegen mindestens bei 1.000€) kann vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung erteilt werden. Und damit sind dann auch die Forderungen der Gläubiger, die an sich noch Geld von deinem Bruder zu bekommen hätten vom Tisch.
Die Bank darf einen Kredit an Deinen Bruder verleihen und dein Bruder kann ihn auch annehmen. Solange die Raten dann gezahlt werden ist das kein Problem. Fraglich ist, ob er unter diesen Voraussetzungen eine Bank findet, die ihm Geld leiht und wenn er dann die Raten nicht zahlen kann, macht er sich wahrscheinlich strafbar.
Der Einwand von eidechse, dass man im Verfahren keine Gläubiger bevorzugen darf, ist berechtigt, weil ja auf diesem Weg die Gläubiger, die ihre Forderung zum Verfahren angemeldet haben vor den Gläubigern, die das nicht getan haben, bevorzugt werden, allerdings haben die nichtanmeldenden Gläubiger kein Recht, einen Versagungsantrag zu stellen. Und ohne Antrag wird nichts geprüft.
Langer Rede kurzer Sinn: kann dein Bruder das Geld aufbringen, soll er das tun.
Kann er das Geld nur durch Kredit aufbringen, kann er das tun, begibt sich aber in die Gefahr einer strafrechtlichen Verurteilung, wenn er die vereinbarten Raten im Nachhinein nicht aufbringen kann.
Kann er das Geld nicht aufbringen: ruhig Blut. Bis jetzt hat der Verwalter den Arbeitgeber ja anscheinend nicht informiert. Warum sollte er das bis zum Ende der Ausbildung tun, wenn Dein Bruder ihm immer brav die Gehaltsbescheinigungen vorlegt?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Mal zur eigentlichen Frage.....Mann sollte grundsätzlich jedem Chef sagen das man in der Insovenz steckt wenn man denn auch Insovenz ist.

Sowas kannst du doch deinem Arbeitgeber nicht verschweigen!!!!!!!
Nehmen wir an es kommt zu Lohnpfändungen( was in der Inso durchaus passieren kann wenn es einen pfändbaren Teil gibt).

Dem Arbeitgeber können dadurch Kosten entstehen.Ich bin jetzt seid 5 Jahren in der Inso und jeder weiss darüber bescheid.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MOPI
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein insolvenzverfahren ist jetzt beändet und nun frag ich mich ob ich meinen schufaeintrag selber löschen muss oder ob das so zusagen von selber geht!?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muellermilch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach Abschluss des Insolvenzverfahren kann ich meinen Schufaeintrag selber löschen oder geht das automatisch und vorallem wird mich das geld kosten ?!
Danke für eure Antworten
MfG

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