Hallo, ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum hier richtig bin, aber ich versuch's dennoch mal: Ich möchte gern eine Initiative gründen. Gibt es da etwas zu beachten? Wo stehen die rechtlichen Grundlagen? Danke im Voraus für die Hilfe. Gruß
Initiativen - rechtliche Grundlagen
Was soll die Initiative denn machen/können? Dann erst kann man beurteilen, ob sie überhaupt eine besondere Rechtsform braucht, um das zu erreichen.
Ein lockerer Zusammenschluß ist ja erst mal nicht verboten. Wenn die Leute natürlich zusammen klagen wollen oder etwas veröffentlichen (Presserecht evtl.) etc., dann wird es interessant.
Die Initivate soll ein gemeinnütziges Projekt durchführen (Integration). Geht das? Danke.
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Das ist immer noch zu schwammig. Was soll sie denn "durchführen" und wie sieht das genau aus?
Wenn du nicht mal beschreiben kannst, worum es genau geht, wirst du vermutlich auch nicht überblicken, ab wo rechtlich relevante Aspekte zum Tragen kommen werden. D.h. da würde sich vielleicht doch eher anbieten, wenn eure Initiative zusammenlegt für eine Beratung beim Anwalt und dem dann ganz genau erklärt, was ihr machen wollt.
Mal als Beispiel:
Wenn ihr bloß runde Tische zum Quatschen anbieten wollt, braucht ihr dafür keine Erlaubnis.
Wenn ihr Ausländern/Migranten Rechtsberatung erteilen wollt, wird es wieder problematisch.
Du siehst also, man kann darauf keine pauschale Antwort geben. Sehr viel ist ohne weiteres erlaubt, einiges ist gar nicht erlaubt, für einiges kann man sich eine Erlaubnis holen.
Mir geht es um einen Überblick: Wieviele Leute braucht man überhaupt, um eine Initiative gründen zu können? Wie ist das steuerrechtlich, wenn die Initiative Fördergelder bekommt?
--- editiert vom Admin
> Wie ist das steuerrechtlich, wenn die Initiative Fördergelder bekommt?
Spätestens dann sollte sie sich einen Steuerberater nehmen.
> Wieviele Leute braucht man überhaupt, um eine Initiative gründen zu können?
Da eine Initiative (im Gegensatz zu einem Verein) keine besondere Rechtsform hat, sondern allenfalls eine GbR ist, gibt es auch keine besonderen Gründungsvorschriften.
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