Angenommen A hat eine länger laufende Verkaufs-Order für die B AG aufgegeben und erfährt von seiner Schwester B, die unstrittig Insiderin bei der B AG ist, dass das Unternehmen am nächsten Tag eine überraschend positive Nachricht verkünden wird. A wird kreidebleich und storniert seine Verkaufsorder Overnight nach Börsenschluss, damit die Aktie am nächsten Tag nicht für billiges Geld raus geht. Die Verkaufsorder konnte so noch rechtzeitig vor einer Ausführung bewahrt werden.
Liegt in diesem Fall auch ohne Transaktion strafbarer Insiderhandel vor?
-- Editiert von Moderator topic am 31. Dezember 2022 14:05
-- Thema wurde verschoben am 31. Dezember 2022 14:05
Insiderhandel ohne Handel?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



=> Wirtschaftsrecht
Die Nutzung von Insiderinformationen in Form der Stornierung oder Änderung eines Auftrags in Bezug auf ein Finanzinstrument, auf das sich die Informationen beziehen, gilt als Insidergeschäft, wenn der Auftrag vor Erlangen der Insiderinformationen erteilt wurde.
Ob eine Person gegen das Verbot von Insidergeschäften verstoßen hat, sollte im Hinblick auf den Zweck Marktmissbrauchsverordnung untersucht werden, der darin besteht, die Integrität des Finanzmarkts zu schützen und das Vertrauen der Investoren zu stärken, das wiederum auf der Gewissheit beruht, dass die Investoren gleichbehandelt und vor der missbräuchlichen Verwendung von Insiderinformationen geschützt werden.
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ZitatLiegt in diesem Fall auch ohne Transaktion strafbarer Insiderhandel vor? :
Die Fehlannahme ist hier, dass keine Transaktion stattfinden würde.
Sowohl das Erteilen einer Order als auch das Stornieren einer Order ist selbst eine Transaktion.
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