Insolvenz-, Arbeits-, Strafrecht und eBay

10. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
MiLo2
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 30x hilfreich)
Insolvenz-, Arbeits-, Strafrecht und eBay

Chaos pur und damit noch nicht einmal mehr unter eBay einordenbar :-(

Chaos in Fakten:

Gewerbetreibende verkaufen ihre Waren über eBay. Es gibt die Firmen A und deren Unterfirmen AA, AAA, AAAA ... von dem einen und die Firma B und deren Unterfirmen B, BB ... von dem anderen. Inhaber sind lt. Website mal der Gewerbetreibende Firma A, dann Firma B.

Gewerbetreibender A hat schon Anfang letzten Jahres eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Stellt aber trotzdem, obwohl die Firma dem Gewerbetreibenden B gehört, Leute ein.
Stellt gleichzeitig massig Waren bei eBay, kann nicht mehr liefern, stellt Insolvenzantrag ...
Gesamtschaden bei über 200.000 Euro, Strafanzeigen wurden bis dato ca. 160 gegen Gewerbetreibenden A gestellt. Wo das Geld geblieben ist, ist auch natürlich auch nicht klar ... Und gegen B wird aus welchen Gründen auch immer nicht ermittelt, obwohl auch gegen B gleichzeitig Strafanzeige gestellt wurde.

Sämtliche Gewerbe wurden letztes Quartal 2002 abgemeldet und ein Strohmann (?) dazwischen gesetzt - Ladenlokal mit Direktverkauf. Zwischendurch probehalber nochmals mit eBay-account und zum Glück wieder gesperrt.

Obwohl beide Firmen untrennbar "vereint" waren, es gab natürlich mal wieder keine Buchhaltung etc. pp., läuft die Insolvenz nur gegen A (auch von ihm beantragt). So weit so gut (?).

Allen Angestellten wird fristlos gekündigt durch A, obwohl schon ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde. Natürlich wurde Widerspruch eingelegt, dass ganze ging und geht vor das Arbeitsgericht.

1. Fall: Arbeitsgericht - Klage gegen Fa. A, "Vertrag" mit Fa. B (Inhaber sind sowieso nicht auseinanderzuhalten ...)
Angeklagter A erscheint nicht zum Termin. Säumnisurteil.
Das mangels Widerspruch rechtskräftig wird.
Arbeitnehmer erhält wg. heftigen Nachhakens seine ganzen benötigten Papiere endlich vom Insolvenzverwalter, Insolvenzgeld vom Arbeitsamt und auch das ALG.
Der Kläger wird von der Gewerkschaft vertreten.

2. Fall: Arbeitsgericht - Klage gegen Fa. B., "Vertrag" mit Fa. B
Inhaber sind immer noch nicht auseinanderzuhalten ...
Angeklagter erscheint nicht zum Termin. Entschuldigt sich lapidar am gleichen morgen per Fax. Säumnisurteil.
Widerspruch von B. am letzten Tag eingelegt. Wird zur Zeit noch geprüft.
Der Kläger hat sich privat einen Anwalt genommen.

Im 2. Fall fühlt sich keiner zuständig. Weder Arbeitsamt, noch der Insolvenzverwalter noch das Sozialamt noch sonst irgendwer.
TROTZ ständigen Nachhakens, Hinweise auf Fall A nützen absolut nichts.

Alle im Betreff genannten Verfahren laufen noch.

Fast alle Gläubiger, die auch Strafanzeige gestellt haben, sind mittlerweile davon überzeugt, dass weder im Insolvenzverfahren noch im Strafverfahren alles mit rechten Dingen zugeht.

Was kann zum einen der Arbeitnehmer in Angriff nehmen, Hilfe holen ? und was die Gläubiger ?! Welche Schritte müssen unternommen werden.

Sorry, noch knapper konnte ich mich nicht fassen. Das war ein Bruchteil der vorliegenden fakten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Zunächst einmal einen gemeinsamen Anwalt suchen ,der die Gläubiger ,auch Sie sind Gläubiger als Arbeitnehmer, mit einer Stimme vertritt .

Aufgrund der Komplexität des Falls kommt hier wohl nur eine größere Kanzlei in Betracht , in der die entsprechenden Fachleute für Konkursrecht / Wirtschaftsstrafrecht / Sozialrecht etc. vorhanden sind .

Er als Ganzes sind Sie und die übrigen Gläubiger im Rahmen der Gläubigerversammlung in der Lage für den nötigen Druck zu sorgen , auch bei einer möglicherweise überforderten oder aber auch in Wirtschaftsstrafsachen unerfahrenen Staatsanwaltschaft - wir wollen hier einmal nicht Absicht,wie von Ihnen intendiert , unterstellen.

Da nicht ganz deutlich wird inwieweit Sie noch Ansprüche gegen die Firma haben und in welcher Art , ist die Einordnung der genannten Ansprechpartner schwierig .

Da hier offentsichtlich auch Differenzen hinsichtlich der Zuständigkeit und vermutlich der Leistungserbringung vorliegen , ist auch hier zu einem Anwalt zu raten .

Offentsichtlich versuchen hier einige Staatliche Leistungsträger sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Ich empfehle Ihen sich auch über Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe zu informieren ,ebenso über die sogenannten Öffentlichen Rechtsauskunftstellen ( ÖRA ) und die rechtliche Unterstützung ,die Ihnen unter Umständen die Gewerkschaft gibt.

( Nachzulesen unter " Krankenkasse - ausgesteuert " weiter unten in diesem Forum )

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#2
 Von 
MiLo2
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 30x hilfreich)

Danke !
Hatte ähnliches schon vermutet ... :-( - Ja, dann mal ran an den "Feind" ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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