Insolvenzrecht - Urlaubsgeld

9. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
weißnichtweiter!
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzrecht - Urlaubsgeld

Hallo, ich habe da mal eine kleine nachfrage -
Mein Insolvenz wurde im Januar 2004 eröffnet und endet meiner Meinung nach 2010.
Arbeiten tue ich seid 2005.
Habe mich auch an meine Pflichten gehalten und alles an mein Insolvenzverwalter übermittelt was ich so an ihm weiter leiten muss z.B. Unterhalt für meine Sohn, Steuern usw.

Jetzt meine frage muss ich Urlaubsgeld, den Tätigkeitszuschlag (den bekomme ich jeden Monat) und die Sonderzahlungen (die freiwillig sind vom Arbeitgeber) abtreten das heißt nach der Pfändungstabelle an mein Insolvenzverwalter überweisen oder brauche ich Urlaubsgeld, Tätigkeitszuschlag und Sonderzahlungen nicht mit herein nehmen.

Ich bedanke und hoffe es kann mir jemand helfen.
Lg KatTho

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Urlaubsgeld ist gem. § 850 a Nr. 2 ZPO nicht pfändbar und fällt daher weder nach §§ 35 , 36 InsO in die Insolvenzmasse noch ist es von der Abtretungserklärung umfasst. (Es muss sich aber wirklich um Urlaubsgeld, also um eine Zahlung, die noch zum normalen Lohne oben drauf kommt, handeln.)

Ein Tätigkeitszuschlag könnte nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar sein. Dazu müsste man aber genauer wissen, vor welchem Hintergrund diese Tätigkeitszuschlag gezahlt wird. Er muss schon zu den in § 850 a Nr. 3 ZPO aufgeführten Zuschlägen passen.

Bei den Sonderzahlungen kommt es drauf an, um was es sich bei diesen Sonderzahlungen handelt. Das müsste schon genauer konkretisiert werden.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.351 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen