Hallo, ich habe da mal eine kleine nachfrage -
Mein Insolvenz wurde im Januar 2004 eröffnet und endet meiner Meinung nach 2010.
Arbeiten tue ich seid 2005.
Habe mich auch an meine Pflichten gehalten und alles an mein Insolvenzverwalter übermittelt was ich so an ihm weiter leiten muss z.B. Unterhalt für meine Sohn, Steuern usw.
Jetzt meine frage muss ich Urlaubsgeld, den Tätigkeitszuschlag (den bekomme ich jeden Monat) und die Sonderzahlungen (die freiwillig sind vom Arbeitgeber) abtreten das heißt nach der Pfändungstabelle an mein Insolvenzverwalter überweisen oder brauche ich Urlaubsgeld, Tätigkeitszuschlag und Sonderzahlungen nicht mit herein nehmen.
Ich bedanke und hoffe es kann mir jemand helfen.
Lg KatTho
Insolvenzrecht - Urlaubsgeld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Urlaubsgeld ist gem. § 850 a Nr. 2 ZPO
nicht pfändbar und fällt daher weder nach §§ 35
, 36 InsO
in die Insolvenzmasse noch ist es von der Abtretungserklärung umfasst. (Es muss sich aber wirklich um Urlaubsgeld, also um eine Zahlung, die noch zum normalen Lohne oben drauf kommt, handeln.)
Ein Tätigkeitszuschlag könnte nach § 850 a Nr. 3 ZPO
unpfändbar sein. Dazu müsste man aber genauer wissen, vor welchem Hintergrund diese Tätigkeitszuschlag gezahlt wird. Er muss schon zu den in § 850 a Nr. 3 ZPO
aufgeführten Zuschlägen passen.
Bei den Sonderzahlungen kommt es drauf an, um was es sich bei diesen Sonderzahlungen handelt. Das müsste schon genauer konkretisiert werden.
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