Insolvenztabelle Beantragen

1. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
AlexTen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenztabelle Beantragen

Hallo Gemeinde,
meine Verbraucher Insolvenz ist zu Ende und es wurde Restschuldbefreiung erteilt.
Mein Insolvenzverwalter hat mir nie ein Auszug aus der Insolvenztabelle trotz meiner Bitte an Ihn zugeschickt.
Bekomme ich den Auszug aus der Insolvenztabelle vom Gericht in dem ich per Post beantrage oder muss ich persönlich zum Gericht. Ist das Überhaupt nach der Restschuldbefreiung möglich ?
Meine Sorge ist, daß irgendwelche Inkassofirmen weiterhin Geld fordern. Mit dem Auszug aus der Insolvenztabelle könnte ich nachweisen " Ihr ward drauf"
Danke im voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124138 Beiträge, 40328x hilfreich)

Zitat (von AlexTen):
Meine Sorge ist, daß irgendwelche Inkassofirmen weiterhin Geld fordern.

Nun ja, die Schulden sind ja noch existent, insofern dürfen die Gläubiger fordern und durchaus auch Neuverträge verweigern bis die Schulden bezahlt sind.
Was sie nicht mehr können, ist die Zwangsvollstreckung betreiben.

Und damit die nicht auf dumme Ideen kommen, sollte man die ganzen Titel bei den Gläubigern einsammeln.



Zitat (von AlexTen):
Mein Insolvenzverwalter hat mir nie ein Auszug aus der Insolvenztabelle trotz meiner Bitte an Ihn zugeschickt.

Das sind Informationen die man ja schon regelmäßig vorliegen hat? Es sei denn man hat dem InsoV die ungeöffnete Post im Waschkorb hingestellt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexTen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich formuliere anders.
Ich weiss nicht ob der InsoVerwalter allee Gläubiger zur Tabelle eingetragen hat.
deswegen hätte ich gerne ein Auszug von dieser Insolvenztabelle, wie komme ich an diese?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1623 Beiträge, 984x hilfreich)

Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung eine Forderung hatten. Ob angemeldet oder nicht. Ausnahme: Als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung angemeldete Forderungen.
Von solchen Anmeldungen wirst du aber vom Amtsgericht vor Prüfung unterrichtet.
Ansonsten: Die Tabelle ist beim Insolvenzgericht, dort dann Einsicht/Abschrift beantragen. Abschrift kostet 0,50 € pro Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AlexTen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke schön

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