Ab wann spricht man von einer Insolvenzverschleppung ?

11. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Beate.B
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)
Ab wann spricht man von einer Insolvenzverschleppung ?

Hallo Leute hab mal wieder ne Frage.
Ab wann spricht man von einer Insolvenzverscheppung ?

Mein Ex hat seit 1994 eine Buchhandlung. Er ist Inhaber des Geschäftes. Seit 1999 geht der Gerichtsvollzieher fast regelmäßig ein und aus ohne pfänden zu können.
Als ich mich entschlossen habe, diesen Mann zu verlassen gab er mir mit auf den Weg : " Ich willige nicht in die Scheidung ein und meine Schulden zahlst Du sowieso !"
Nun nach fast drei Jahren glücklich geschieden kommt der Hammer.
Ich bekomme mein Geld welches ich Ihm geliehen habe nicht zurück. :(
Weil er ist Amtsbekannt nicht Pfändbar.
Er hat Mietschulden die er nicht mehr überblicken kann.
Bei verschiedenen Verlagen ist er gesperrt, weil er nicht bezahlt.
Bücher hat er fast keine mehr in den Regalen stehen und die Zeitschriften hat man ihm auch ganz weg genommen.
Wie lange kann er sein Geschäft auf so einem Niveau halten um endlich zu sagen das er Insolvenz anmeldet ???
Es läuft ja nun schon 6 Jahre so.
Wer mehr Infos braucht kann gerne fragen.:)

Ich danke Euch schon mal im Voraus. Beate

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sisal
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo. Ich kenne mich jetzt da nicht wirklich aus. Wieviel Geld schuldet er dir denn? Hast du schon bei einem Anwalt nachgefragt? Ich weiß jetzt nicht genau wie es ist, aber wenn du zu seinen Gläubigern gehörst, kannst du da nicht auch Insolvenz für ihn anmelden? Da gabs doch mal was? Ein Bekannter von mir konnte nämlich auch mal kurze Zeit (2Monate) Lieferungen nicht bezahlen und da hat ihn ein Gläubiger zur Insolvenz angemeldet.

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#2
 Von 
Beate.B
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi Sisal

Mein Ex schuldet mir ca 5500 €.
Mein Anwalt fordert jetzt auch so schnell wie möglich die Eidesstattliche Versicherung von meinem Ex.
Ja und am 24.06. habe ich Termin beim RA da will ich mal sehen ob ich für den Laden Insolvenz anmelden kann, weil ich will ihn auf keinen Fall weiter führen.

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#3
 Von 
sisal
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Beate. Also ganz ehrlich bei der Summe lohnt es sich garantiert sich Informationen über diese Sache mit der Insolvenz zu besorgen. Ist ja kein Zustand. Und das mit der EV würd ich auch machen.

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#4
 Von 
Beate.B
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Sisal,
habe heute schon Post vom Anwalt bekommen.
Er beantragt so schnell wie möglich einen Termin zur Abgabbe der EV. Wenn er nicht erscheint soll Haftbefehl erlassen werden.

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Meines Wissens gibt es die Insolvenzverschleppung als Straftatbestand nur bei Gewerblichen. Und auch nur für Schulden, die das Gewerbe betreffen. Hier kann ich mich aber auch irren.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#6
 Von 
Beate.B
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

@Mahnman

- sein Geschäft ist doch ein Gewerbe oder irre ich mich da etwa ??

- das Geld was er von mir hatte ist in die Buchhandlung mit eingeflossen und so wie ich es mitbekommen habe, hat er das letzte Jahr fast keine Rechnungen bzw. Geschäfts-Miete gezahlt
- komisch ist auch das er in seinen Bilanzen nie eine Privatentnahme verzeichnet hat, aber beim Finanzamt plötzlich für das Jahr 2003 über 12000,- € Privatentnahme angibt (Zahlen für 2004 kenne ich noch nicht)
irgend etwas stinkt doch da, oder etwa nicht ???


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#7
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo Beate,
Du wirst keinen Cent von Deinem Geld je wiedersehen.Du bist eine von vielen Gläubigern.Es handelt sich,wenn ich das richtig verstanden habe,um eine Einzelunternehmung und nicht um eine juristische Person wie z.B.eine GmbH oder AG.Du kannst eine Zahlungsaufforderung schicken,danach Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid zustellen lassen,wenn er keinen Wiederspruch einlegt,Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen.Die wird er aber,wenn das schon 6 Jahre so läuft
schon abgegeben haben.Es gibt meiner Meinung nach nur 2 sehr schwache Chancen wenigstens einen Teil der Forderung zurück zu bekommen.Kontopfändung und Ratenzahlung.Wenn Ihr im Streit auseinander gegangen seid,bleibt nur Kontopfändung.
Hast Du denn überhaupt Beweise,dass er Dir das Geld schuldet? Z.B.
Darlehensvertrag oder ähnliches?
Wenn er kein Geld hat,hat er keins.Ich würde mir genau überlegen,ob ich noch gutes Geld dem schlechten hinterher werfe.
Für sene Schulden mußt Du nicht aufkommen,es sei denn Du hast Kreditverträge als Bürgin unterschrieben.

Viel Glück
Ben

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo noch mal,
hatte übersehen,dass er "Amtsbekannt unpfändbar" ist .Das heißt ,wie vermutet,er hat die e.V. schon abgegeben.Du solltest jetzt um Kosten zu sparen,denn die Anwaltskosten usw. zahlst Du das Mandat Deines Anwaltes kündigen und Dir lediglich einen Titel bei Gericht holen. Der gibt Dir die Berechtigung 30 Jahre lang zu versuchen Geld zu pfänden.Seine Lage könnte sich ja einmal ändern,vielleicht durch Erbschaft...
Wenn er Privatinsolvenz anmeldet,bekommst Du nahezu überhaupt nichts.Wenn er als Angestellter arbeiten sollte ,hat er einen Freibetrag,alles über diesem Freibetrag bekommt der Insolvenzverwalter.Dieser verteilt-nachdem er seine Gebühren abgezogen hat-an alle Gläubiger den Rest.Wenn er dieses 7 Jahre lang macht,bei
alten Schulden sogar kürzer,bekommt er vom Gericht die sogenannte Restschuldbefreihung und ist schuldenfrei.
Gruß
Ben

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#9
 Von 
Beate.B
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Ben,
wie ich von meinem Anwalt erfahren habe, hat mein Ex die e.V. im Februar schon abgegeben.
Privatinsolvenz hat er wohl (so weit ich es weis ) noch nicht angemeldet.
Er ist selbstständiger Buchhändler, kann er dann auch Privatinsolvenz anmelden ???
So weit ich informiert bin, kann ich als Gläubiger doch auch Insolvenz für den Laden anmelden oder etwa nicht ???
Hatte bis jetzt PKH bewilligt bekommen.

Gruß Beate





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#10
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo Beate,
war ein paar Tage nicht da,darum melde ich mich erst jetzt.
Er kann Privatinsolvenz anmelden,wie schon beschrieben und ist in 7 Jahren ,oder bei Altforderungen schon nach 5 Jahren durch die Restschuldbefreiung seine Schulden los.Du kannst keine Insolvenz für ihn anmelden,da es sich um eine Einzelfirma handelt und keine Juristische Person,wie GmbH,AG usw.,darum hat er ja die eidesst. Vers.abgegeben.Der Unterschied ist,das Du als juristische Person nicht persönlich mit Deinem Privatvermögen haftest,als Einzelunternehmer schon.Normalerweise ist das für einen Gläubiger ein glücklicher Umstand,da er auf das private Vermögen zugreifen kann,z.B.Haus,Segelyacht oder Ähnliches.Wer also Vermögen hat ,gründet meist eine juristische Person,damit im Falle der Zahlungsunfähigkeit er nicht mit Privatvermögen haftet,bzw.bei einer GmbH nur mit € 26.000.- Stammeinlage.
Da Dein Mann aber offenbar eh nix hat,ist das relativ egal.PKH bekommst Du künftig auch nicht mehr,da weitere Vollstreckungsmaßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben,dieses ist die Voraussetzung für PKH.Aber das wird Dir Dein Anwalt doch sicher auch schon erzählt haben.
Versuch es zu vergessen und sei nächstes mal schlauer.Über jeden weiteren Euro,den Du jetzt ausgibst,ärgerst Du Dich später nur noch mehr.
Gruß
Ben

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Beate.B
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi Ben,

finde es lieb von Dir das Du dich noch mal gemeldet hast.
War inzwischen wieder bei meinem RA, er meint es gibt einen Weg das Geschäft meines Ex dicht zu machen, da nicht nur mein Privatvermögen drin steckt sondern ich auch damals die Bürgschaft übernommen hatte. :(
Na ja aus Schaden wird man klug !!!
So ein Mann kommt mir ganz bestimmt nicht noch mal zu hahe :)

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo Beate,
oha,wenn Du eine Bürgschaft unterschrieben hast,vielleicht bei einer Bank,dann könnte das
böse ausgehen.In dem Moment wo die Bank
das Geld von Deinem Mann nicht bekommt,wird sie es von Dir fordern.Hoffentlich war die Kreditsumme nicht so hoch.
Viel Glück und alles Gute für die Zukunft
Ben

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