Kann ich "Faktischen Geschäftsführer" haftbar machen?

27. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flexibel80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich "Faktischen Geschäftsführer" haftbar machen?



Hallo, ich hätte folgende Frage/Problem: Ich war für eine GmbH im Bereich Regalbau tätig und Baudienstleistungen. Jetzt wo es ans zahlen geht tauchen alle ab und ich habe mit bekommen das der Geschäftsführer irgendein Osteuropäer ist der nur Unterschrieben hatte wenn überhaupt. Das Problem liegt darin ich habe zwar einen Namen von einen "Hintermann" aber ist kaum in Erscheinung getreten. Telefongespräche waren immer mit einer Sekräterin oder Vorarbeiter. Wenn die jetzt Insolvenz macht habe ich da überhaupt eine Chance jemanden haftbar zu machen? Auf den Verträgen und Aufträgen ist immer der Geschäftsführer angegeben und die Telefonistin hatte auch in den sein Auftrag angeblich gesprochen und ein wenig die Aufträge organisiert. Ist es wirklich so das man da nix machen kann mit "Faktischen Geschäftsführer" wenn die das richtig eingefädelt haben? Ich habe schon recherchiert und das scheint eine Art Masche zu sein da jemand vors Loch zu schieben gern bei GmbHs aus der Baubranche..wäre über jede Info dankbar

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