Körperschaftssteuer und Einkommenst

23. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
steuertöne97
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperschaftssteuer und Einkommenst

Guten Tag,
wir hatten letztens unsere erste Vorlesung zum Thema Steuer. Dabei kam die Frage auf, wieso die Körperschaftssteuer nur 15 Prozent beträgt. Und was genau der Sinn von Kapitalgesellschaften ist und wieso die attraktiv sind. Dabei erzählte der Professor irgendwas mit Gefahr der Doppelbesteuerung und deswegen nur 15 Prozent Körperschaftssteuer. Das habe ich nicht ganz verstanden... Kann mir das jemand erklären? Ich bedanke mich jetzt schon mal :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo, ich vermute mit Doppelbesteuerung ist gemeint, dass die KSt nur auf Ebene der Gesellschaft erhoben wird. Da irgendwo am Ende aller möglichen (Schachtel-) Beteiligungen immer auch natürliche Personen anzutreffen sind, unterliegen die Dividenden, die ausgeschütter werden, dort ebenfalls nochmal einer Ertragsteuer, nämlich der Einkommensteuer, oft mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 %.
In der Summe werden demnach deutlich mehr als die 15 % KSt (zzgl. SolZ) gezahlt, wenn der Gewinn bei den Gesellscahftern "aufschlägt".

Da KapG regelmäßig auch Gewerbesteuer zahlen (3,5 % vom Gewinn * Hebesatz der Stadt oder Gemeinde (z.B. 600%) sind das auch gerne mal 20 %) ist die Gsamtsteuerbelastung deutlich höher:

Gewinn 100
KSt und SolZ 15,83 %
GewSt (Hebesatz 600 %) = 21%
macht zusammen auf Ebene der Gesellscahft schon 36,83 %

Wenn nun die verbleibenden 63,17 (100 abzgl. 36,83 %) an die Gesellschafter / Aktionäre als Dividende / Gewinnausschüttung ausgezahlt werden, fallen dort nochmal 25 % (Abgeltungsteuer), also 15,79 Steuer zzgl. SolZ an.

Aus 100 Gewinn vor Steuern der Gesellschaft werden also beim Aktionär rd. 47,38 netto.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Die Rechnung ist nicht richtig die Bezugsgröße der KST. Ist der Gewinn abz. der Gewerbesteuer.es sind nicht ca. 37% sondern nur ca. 34%. Es kommen beim Aktionär ca. 50% netto an.

Signatur:

Gruß Investmentclub

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Da die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, versteuert die KapG trotzdem 100. Die Berechnung passt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.047 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen