Kündigung

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schamba14
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung

Es ist folgendes Problem aufgetreten: Meine Bank hat mir im Jahre 2000 meine Hypothekenkredite gekündigt und Zwangsversteigerung beantragt, da ich zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig war. Durch Teilvermietung meiner Immobilie konnte ich das Zahlungsproblem beheben und die Zwangsversteigerung wurde aufgehoben, der Kredit blieb aber weiterhin gekündigt, unter anderem mit dem Argument der Bank, wenn ich meine Zahlungsverpflichtungen einhalten würde, könnte man eines Tages die Kündigung wieder aufheben und mit einem neuen Kreditvertrag die Dinge wieder zurecht rücken. Nun ist meine Bank an mich herangetreten, mit dem Hinweis auf den gekündigten Kredit, ich soll verkaufen oder sonst versteigert die Bank, obwohl ich bisher die festgelegten Zahlungsvereinbarungen eingehalten habe. Ich persönlich vermute, daß dies mit einem kürzlich erfolgten Vorstandswechsel zusammen hängt. Die Frage ist, kann ich mich hiergegen wehren, ohne zu verkaufen und wenn ja, wie ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
...obwohl ich bisher die festgelegten Zahlungsvereinbarungen eingehalten habe


Was wurde denn genau vereinbart? Steht in dieser Vereinbarung auch etwas bzgl. der Kündigung?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Schamba14
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Vereinbarung wurde wie folgt formuliert:

Ihr gekündigtes Kredit- und Darlehnsmanagement,
Sehr geehrter Herr .......,
wir bestätigen die getroffene Vereinbarung wie folgt:
Wir geben Ihnen Gelegenheit bis 30.03.01 das zu unseren Gunsten belastete Objekt freihändig zu veräuußern, sofern Sie ab Juli 2000 monatliche Raten von DM 2300.- spätestens zum 30. e.M. zahlen. Für die Ratenzahlungsabrede gilt die gleiche Frist. Sofern Sie mit einer Rate länger als 2 Wochen rückständig sind, werden wir die Ratenvereinbarung widerrufen. Solange jedoch die Ratenzahlungen pünktlich eingehen, werden wir weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie nicht ind die Wege leiten.

Diese Vereinbarung wurde sodann letztmalig am 24.07.06 wie folgt ergänzt:

Da Sie die mit Ihnen getroffene Zahlungsvereinbarung bisher absprachegemäß eingehalten haben, verlängern wir diese bis zum 15. Juli 2007.

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da die Zahlungsvereinbarung jeweils befristet ist, letztmalig bis 15.7.07, kann diese auch jeweils zu diesem Zeitpunkt aufgekündigt werden.

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

mit Datum vom 16.07.2007 ist die rechtsverbindliche Vereinbarung abgelaufen. Die Bank ist nicht verpflichtet, weiterhin stillschweigend zu dulden.

Das Versäumnis über den 15.07.2007 hinaus, liegt eindeutig bei Ihnen und nicht woanders!!

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
Schamba14
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, bereits vor Ablauf der Vereinbarung habe ich mich mit der Bank in Verbindung gesetzt, um eine Verlängerung der Frist zu erwirken. Daraufhin wurde ich zur Bank einbestellt, wobei mir eröffnet wurde, entweder freiwilliger Verkauf oder Zwangsversteigerung. Was hätte ich also sonst tun können oder müssen ?
mfg.

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