Hallo zusammen,
ich habe für einen Kunden eine Anzige für eine Zeitung erstellt, die dieser bereits veröffentlicht hat. Nun aber macht er keine Anstallten die gesendete Rechnung für die Arbeit zu begleichen.
Meine Frage:
Kann ich ausser Mahnungen den Kunden auch mit der Verletzung von Urherberrechten und Schadensersatz drohen, da er ohne Bezahlung nicht das Recht hatte meine Arbeit zu veröfentlichen.
Die Netto Rechnungshöhe ist 100 EUR. In der Anzeige sind Texte enthalten, die ich für den Kunden geschrieben habe. Teils meine eigenständig erstellten Photos. Das Logo der Firma und das komplette Layout welches ich erstellt habe.
Wenn ich den Kunden verklagen könnte, wie hoch könnte man den Schadensersatz ansetzen in solch einen Fall und wie kann man diese Höhe allgemein berechnen?
Vielen Dank im Voraus!
BJS
Kunde hat Printlayout gedruckt und zahlt nicht!
6. April 2008
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Frage vom 6. April 2008 | 16:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde hat Printlayout gedruckt und zahlt nicht!
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 7. April 2008 | 12:47
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Die 100€ + die kosten für das Eintreiben.
Außer, es war nicht von Vorneherein abgemacht, daß dies veröffentlicht wird.
War aber abgemacht, daß es veröffentlicht wird, und die 100 ausgemacht, so er "nur" mit 100 Euros im Verzug.
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