Hallo,
ich habe ca. im August letzten Jahres eine Abmahnung bekommen, da ich angeblich zwei Pornofilme der Updown Entertainment GmbH runtergeladen habe.
Allerdings habe ich diese Dateien nicht vollständig auf meiner Festplatte gehabt.
Des weiteren war das Ganze wohl auch unabsichtlich, da es sich vermutlich
um Fakes handelte. Allerdings weiß ich darüber nichts genaues mehr, da ich
meinen PC als der Brief kam schon formatiert hatte.
Daraufhin war ich erstmal geschockt, habe aber nicht direkt die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben, sondern eine modifizierte, die im Internet angeboten und empfohlen wurde.
Zwei Monate später kam dann nochmal ein Brief, in dem man dann auf einmal viel höhere Beträge von mir haben wollte.
Nun kam erneut ein Schreiben, in dem man mir eine Frist bis zum 19.02.09 gesetzt hat, in der ich erklären soll, ob ich an einer außergerichtlichen Einigung interessiert bin.
Außerdem wirft man mir vor, ich hätte keine Unterlassungserklärung abgegeben.
Dabei habe ich das ja getan, nur eben eine "modifizierte" (sogar per Einschreiben!)
Was soll ich denn jetzt machen? Bin da schon etwas ratlos.
Vor allem habe ich im Moment eigentlich auch keine Zeit, geschweige denn
finanzielle Mittel um mir nen Anwalt zu nehmen...
Die Frist ist ja außerdem auch sehr kurz!
Also... was tun?!
Gruß
-- Editiert von forsaken am 08.02.2009 20:07
Leidiges Thema - U+C Abmahnung
8. Februar 2009
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Frage vom 8. Februar 2009 | 20:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leidiges Thema - U+C Abmahnung
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#1
Antwort vom 8. Februar 2009 | 23:20
Von
Status: Praktikant (813 Beiträge, 297x hilfreich)
Du kannst jetzt immer noch (eine neue) Unterlassungserklärung abgeben.
An einer außergerichtlichen Einigung kannst Du immer Interesse zeigen, das alleine erzeugt noch keinen Rechtsbindungswillen.
Welche Beweismittel wurden denn angeführt, dass die Dateien wirklich von Dir runtergeladen wurden ?
Und jetzt?
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