Hallo zusammen,
im letzten Jahr habe ich die Forderung eines GV´s aus einem Vollstreckungsbescheid im Juni bezahlt.
Leider hatte ich dadurch Nachteile bei der Vergabe eines Girokontos. Man teilte mir mit, dass aufgrund eines Schufaeintrages mir das Konto nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Nach Auskunft einer Bankangestellten, kann ich aber den Eintrag wieder löschen lassen.
Stimmt das, und in welcher Form sollte der Antrag auf Löschung gestellt werden?
Viele Dank für Eure Unterstützung.
Löschen Schufaeintrag
17. Mai 2005
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2005 | 13:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschen Schufaeintrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Mai 2005 | 16:26
Von
Status: Schüler (347 Beiträge, 67x hilfreich)
der Eintrag kann von demjenigen als erledigt gekennzeichnet werden der ihn gesetzt hat. Er löscht sich nach Erledigung automatisch nach einer bestimmten Frist ( ich glaube 2 Jahre) dazu am besten bei der Schufa direkt nachfragen.
#2
Antwort vom 5. Juni 2005 | 01:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es sind drei Jahre.
Gruß
jd
Und jetzt?
Schon
266.789
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten