Markenrecht und Kosten

11. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Brenner
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 93x hilfreich)
Markenrecht und Kosten

Hallo, wie so oft habe ich mal wieder ein Problem und bitte um Hilfe.

Ich habe mir Ende letzten Jahres eine Domain gesihcert, wo ich von ausging, das dieser Name (nach Recherche bei dpma.de) nicht geschützt sei. Mein Gewerbe habe ich am 05.01.2008 begonnen und 5 Tage später flattert mir eine Mail ins Postfach, wo mir der Inhaber einer fast gleichen Domain mitteilt, dass er sich den Namen Markenrechtlich hat schützen lassen.

Er bot mir an seinen Namen zu verwenden und ihm entsprechend dafür monatlich zu entlohnen (Franchise). Sofort habe ich meine Seite vom Netz genommen und teilte ihm mit, das ich nicht gewillt sei ihn finanziell zu unterstützen.

Daraufhin habe ich ihm eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugesendet, mit der bitte um Kenntnisnahme. Flux bekam ich seinerseits eine Antwort, mit dem Hinweis, er wäre mit der Unterlassungserklärung einverstanden, wenn ich für seine entstandenen Kosten in Höhe von 530,00 Euro Netto aufkommen würde.

Ich dachte erst mich trifft der Schlag. Hätte er z.B. bei Google meinen Namen eingegeben, hätte er mich gleich an oberster Stelle gefunden. Ich bin nicht gewillt dem das Geld in den Rachen zu schmeißen.

Sein Vergleichsvorschlag gelte als angenommen, wenn ihc das Geld bis zu einem bestimmten Zeitpunkt überwiesen hätte. Ansonsten werde das Verfahren durch seinen anwalt fortgesetzt werden.

Ich seh das eher als modernes Raubrittertum. Was kann ich dagegen tun?

Gruß und Danke im voraus

Der Vollstrecker

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wofür sollen denn seiner Meinung nach Kosten in dieser Höhe angefallen sein?

Durch Schweigen gilt jedenfalls nichts als angenommen. Lassen Sie sich durch den Satz Sein Vergleichsvorschlag gelte als angenommen, wenn ihc das Geld bis zu einem bestimmten Zeitpunkt überwiesen hätte also nicht drohen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Hätte er z.B. bei Google meinen Namen eingegeben, hätte er mich gleich an oberster Stelle gefunden.

Google hätte ihm aber wahrscheinlich nicht verraten, welche rechtlichen Anspräche er jetzt gegen Sie hat und in welchem Umfang und in welcher Form er von Ihnen Unterlassung fordern darf.
Hat er also Anwaltsgebühren, wären die ggfs. erstattungsfähig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Brenner
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo und erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das er anwaltlichen Rat in Anspruch genommen hat. Wenn denn hätte er mir das in der ersten Mail Explizit in der Summe mitgeteilt. Ich bin nicht der erste, der von ihm eine Nachricht erhalten hat. Vor mir gab es bereits einige andere, die Post von ihm bekamen. Mit einem habe ich mich kurzgeschlossen und dieser teilte mir mit, dass er ganz gerne versucht, Geld gutzu machen. Nun bin ich am überlegen, ob ich nicht doch den Weg zu einem Anwalt suchen sollte. Nur der wird sicherlich auch nicht billig sein (was ist heute schon billig?). Ich würde ihm jetzt schreiben das ich mir anwlatlichen rat suchen würde und mich dann wieder melden würde, denn 530,00 Euro Netto sind für mich nicht wenig Geld. Vielleicht hat noch jemand einen Tip für mich.

Gruß und Danke im voraus

Brenner

1x Hilfreiche Antwort


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