Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mietvertrag wurde, da der Vermieter nun erfahren hat, dass ich im privaten Insolvenzverfahren stecke, fristlos gekündigt.
Ich war bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrages in der Insolvenz, habe darüber aber keine Angaben gemacht da in der Mieterselbstauskunft nicht danach gefragt wurde. Mein Einkommen wurde nachgewiesen, der Vermieter konnte so sehen, dass ich in der Lage bin, die Miete zu zahlen.
Ist seine Kündigung rechtens?
Die Miete wird ja immer bezahlt.
Vielen Dank
Mietvertrag wegen Insolvenz gekündigt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, diese außerordentlichen Kündigung ist nicht rechtmäßig, solange die Miete fristgerecht gezahlt wird.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
der Anwalt des Vermieters beruft sich auf einen Paragraphen, welcher angeblich besagt, dass Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages Angaben über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse machen müssen.
Stimmt das auch nicht?
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Das ist nur richtig, wenn ausdrücklich danach gefragt wurde. Frage doch mal den Anwalt, wo dieser § nach zu lesen ist.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Es handelt sich, nach Auskunft des Anwaltes, um einen Beschluss des Landgerichtes Bonn.
Dieser soll angeblich besagen, dass Mieter auch unaufgefordert Angaben über mögliche Insolvenz etc. machen müssen. Nicht gemacht Angaben fallen unter die "arglistige Täuschung".
Ich habe da wenig Ahnung von, nur wie soll ich jetzt handeln, mich dagegen schützen? Ich wusste ja bei Abschluss des Mietvertrages nichts von diesem merkwürdigen Beschluss.
Das braucht man auch nicht zu wissen. Andere Gerichte urteilen evtl. wieder anders.
Verlange doch mal das Aktenzeichen des Urteils, ich glaube,es handelt sich um einen Bluff.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Beschluss vom 16.11.2005 (Landgericht Bonn)
-6 T 312/05
u. 6 S 226/05
,NJW-RR 2006, 318 f.
Ich habe mir das Urteil mal angesehen, komisch ist , dass dort ein Fall geschildet wird, bei welchem -nie- Miete gezahlt wurde. Das einzige, was gleich ist, ist die Tatsache, dass die benannte Familie, wie auch wir im Insoverfahren stecken, nicht mehr und nicht weniger.
Wir haben immer Miete gezahlt und werden sie immer zahlen!
Was kann ich denn jetzt machen? Der geschilderte Fall trifft doch auf uns gar nicht zu!
Ich halte die Kündigung für unwirksam. Der vom LG Bonn zu entscheidende Fall war ein Einzelfall. Das Gericht hat auch nicht bloß auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgestellt, sondern eine Gefährdung der Interessen des Vermieters darin erblickt, dass die Mieter bereits aus dem vorherigen Mietverhältniss erhebliche Mietzinsrückstände hatten und zur Räumung verurteilt wurden. Wenn man seine Miete immer pünktlich zahlt und auch in der Vergangenheit gezahlt hat, dürfte für eine Aufklärungspflicht kein Raum bestehen.
Wenn die Kündigung unwirksam ist, braucht man aus der Wohnung auch nicht ausziehen. Ob es angebracht ist, noch weiter in der Wohnung zu bleiben, ist eine ganz andere Frage. Insbesondere dürfte es problematisch sein, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt. Da muss man dann abwägen, ob man vielleicht doch ausziehen sollte. Ich würde mir aber in einem solchen Fall die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der unberechtigten Kündigung vorbehalten, z.B. Umzugskosten oder höhere Miete der neuen Wohnung. Das würde ich aber zu aller Vorsicht mit dem Insolvenzverwalter abstimmen. Es kann nämlich sein, dass solche Schadenersatzansprüche in die Insolvenzmasse fallen.
Ich sehe die Sache auch so. Nur wie soll ich mich jetzt verhalten?
Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten und die Gebühren über einen Beratungshilfeschein werden nicht übernommen, da laut Auskunft des Richters "keine Aussicht auf Erfolg" besteht.
Wie kann ich mir denn jetzt helfen lassen?
Danke!
Es wäre mir jetzt neu, dass für die Bewilligung eines Beratungshilfescheines die Erfolgsaussichten (von was überhaupt?) geprüft werden. Die Beratung soll doch unter anderem erst eine Überprüfung der Kündigung durch einen Rechtsanwalt ermöglichen. Erfolgsaussichten werden nur im Fall der Bewilligung von PKH geprüft. Im übrigen ist auch nur im PKH-Verfahren der Richter zuständig. Der Beratungshilfeschein wird durch den Rechtspfleger bewillig und da sind nach meiner Kenntnis nur die wirtschaflichen Vorausseztungen zu prüfen.
Ich würde daher vorschlagen es noch mal mit der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht zu versuchen.
Es ist so, dass ich einen Beratungshilfeschein bekommen habe, aber der PKH-Antrag abgelehnt wurde (wegen keiner Aussicht auf Erolg).Es geht halt daraum, dass ich gegen die fristlose Kündigung anwaltlich vertreten sein wollte.
@jurist
versuchen sie ws beim mieterverein. so wie der anwalt das urteil deutete könnte jeder vermieter seine "längjahrigen" die jetzt in die inso gehen kündigen. ich kann mir auch nicht erklären warumd er pkh antrag abgelehent wurde.
gruss,
kristijan
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