http://www.123recht.de/GmbH-Gr%FCndung-statt-Limited__a23133.html
ich beziehe mich auf den oben genannten Artikel.
Habe ich noch nie gehört, dass es so eine Mini GmbH gibt. Ich bin momentan Selbstständig als Kaufmann tätig, würde allerdings gerne wegen der Gewinnthesaurierung (Einbehaultung/nicht Ausschüttung) eine Kapitalgesellschaft haben.
Da ich nicht auf die Schnelle 10.000€ aufbringen kann, hatte ich also an die Limited gedacht, aber nun wäre natürlich auch noch die GmbH interessant, gerade da hier ja kein "secreatary Office" benötigt wird.
Nun meine Fragen:
1. Gibt es diese Mini GmbH wirklich schon?
2. In dem Artikel steht, dass nicht alle Gewinne ausgezahlt werden dürfen - genau das will ich ja - aber ich muss dann langsam, aber sicher trotzdem die 10.000€ Einlage tätigen, oder? Die kriege ich im Falle einer Geschäftsauflösung aber auch wieder, oder?
3. Könnte ich die GmbH. einfach wieder beim Gewerbeamt anmelden?
Vielen Dank erstmal,
chris
Mini GmbH
21. Juli 2007
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juli 2007 | 18:42
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 123x hilfreich)
Mini GmbH
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#1
Antwort vom 22. Juli 2007 | 12:01
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
ad 1.
Lesen Sie doch den Artikel. Das entsprechende Gesetz soll 2008 verabschiedet werden. Welches Jahr haben wir jetzt?
ad 2.
Wer sollte das Geld denn sonst kriegen?
#2
Antwort vom 22. Juli 2007 | 15:09
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 123x hilfreich)
und was ist mit ad3 :-)?
Chris
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Juli 2007 | 08:42
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 684x hilfreich)
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