Nicht zufrieden mit dem Insolvenzverwalter

19. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
W.Nikolaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nicht zufrieden mit dem Insolvenzverwalter

Hallo, liebe Rechtsgemeinde !
Leider musste ich vor kurzem meine Selbständigkeit an den Nagel hängen, da meine Firma pleite gemacht hat. Nun läuft das Insolvenzverfahren seit etwa 3 Monaten. Seit dem habe ich nur Ärger mit dem mir zugeteilten Insolvenzverwalter! Obwohl meine Frau und ich sehr kooperativ und hilfsbereit sind, scheint unser Insolvenzverwalter das nicht zu sein - im Gegenteil. Seine arrogante und unzuverlässige Art trieb uns sogar so weit, dass wir eine Beschwerde über den Rechtsweg verfassen mussten. Leider blieb das ohne Erfolg. Der gegenteilige Effekt stelllte sich ein. Jetzt ist er noch unkooperativer und hat uns sogar gedroht!!! Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, welch rosige Zeiten nun auf mich warten!!!

Deshalb meine Frage an euch: Was kann ich tun??? Am liebsten wäre mir ein neuer Insolvenzverwalter. Doch gibt es Möglichkeiten so etwas zu beantragen?

Gruß
Wilhelm

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
W.Nikolaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wer mir persönlich und nicht im Forum antworten will, kann das gerne unter der folgenden Adresse tun: wagner65@gmx.net
Ich freue mich über jede noch so kleine Unterstützung!!!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HugoBossi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Wilhelm,

ein Insolvenzverwalter kann nach § 59 InsO nur entlassen werden

- auf Antrag
-- des InVerw selbst
-- eines Gläubigerausschusses
(sofern gewählt)
-- der Gläubigerversammlung

oder

- von Amts wegen

wenn

- ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtiger Grund ist i.d.R. nachgewiesene Unfähigkeit, nachlässige Amtsführung aus der eine Haftung nach § 60 InsO erwächst o.ä. Schon dieser Tatbestand wird vielleicht in einem von tausend Fällen erfüllt. Die Chancen eines Verwalterwechsels sind somit denkbar schlecht.

Versucht das Beste draus zu machen; viel Glück.

Gruß

HugoBossi

1x Hilfreiche Antwort

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