Online-Branchenbuch

10. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)
Online-Branchenbuch

Hallo,
ein guter Bekannter mit stets interressanten ,oftmals aber auch rechtlich bedenklichen Geschäftsideen hat folgendes vor:Er betreibt seit 4 Jahren ein Online-Branchenbuch.Hierzu verschickt er per Post Auftragsformulare,die die Neukunden ausfüllen und unterschrieben und abgestempelt zurücksenden.Der Eintragungspreis ist in einem 7 zeiligen Textblock über dem Unterschriftsfeld.Viele werden es kennen ,einige bezeichnen es als Nepp,ich enthalte mich an dieser Stelle einer Wertung.
Seine neue Idee ist,aufgrund des hohen Portopreises die nächste Aussendung per Fax zu versenden.Dieses ist Wettbewerbswiedrig und er wird eine Abmahnung bekommen und auch unterschreiben.Er möchte nun über eine 0900 - Nummer,hier ist der Tarif bis € 30.- frei wählbar, die Eintragungskosten einziehen.Das heißt,der Kunde füllt aus und faxt an die 0900 - Nummer und zahlt bei der nächsten Telefonrechnung € 30.-
In dem 7-zeiligen Text mit der Überschrift" Bitte unbedingt beachten" ist der Preis erwähnt.
Nun hatte ich auf der Internetseite der Regulierungsbehörde gelesen,bei Kundenbeschwerden oder eindeutigen Mißbrauch kann die Regulierungsbehörde vom Netzanbieter die Nummer sofort sperren und eine Auszahlung verbieten.
Besteht wohl auch hier,aus welchen Umständen auch immer,diese Gefahr? Ich bin skeptisch,mein Bekannter meint,er bietet eine Leistung an,diese Leistung wird erbracht,es besteht kein juristisches Problem.
Gruß
Ben

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das Versenden unverlangter Faxschreiben an Empfänger, mit denen man nicht in geschäftlicher Verbindung steht, ist nach dem Wettbewerbsrecht NICHT gestattet.
Im übrigen kann man nur hoffen, dass derartige Branchenbuchbetreiber recht schnell pleite gehen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@ Ikarus02,
Hallo,
dass Faxanschreiben als Kaltaquise wettbewerbswiedrig sind,schrieb ich oben ja bereits.Eine moralische Wertung habe ich mir verkniffen.Mir ging es um eine rechtliche Grundlage zum Thema:"Kann die Nummer von der Regulierungsbehörde gesperrt werden?" bzw. "Kann die Abrechnung mit dem Netzwerkbetreiber verboten werden?"
Gruß
Ben

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