Rechnungssteller (Leistungsbringer, Lieferant o.a.) erhält oft keine Zahlung, während die ausgestellten Rechnungen von Besteller/ Auftraggeber mißbraucht werden.
Zur Vermeidung solchen Mißbrauch, dürfen die Rechnungssteller den Rechnungsempfängern vorerst Rechnungskopien (mit Vermerk in Rechnung) zukommen lassen, nach Geldeingang erst nachträglich die Originalrechnung zusenden ?
-- Editiert am 17.08.2009 13:41
Original-Rechnung kommt nach
17. August 2009
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Frage vom 17. August 2009 | 12:41
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Original-Rechnung kommt nach
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#1
Antwort vom 17. August 2009 | 18:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
Nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung wäre dies problematisch, denn eine Buchung ohne Original-Beleg ist dem Grunde nach unzulässig.
Ohne ordnungsgemäße Rechnung dürfte der Rechnungssteller zur zurückhaltung der Zahlung, auf jeden Fall aber zur zurückhaltung der auf der Rechung ausgewiesenen Umsatzsteuer berechtigt sein, bis er eine gesetzeskonforme Rechnung erhält.
quote:
während die ausgestellten Rechnungen von Besteller/ Auftraggeber mißbraucht werden.
Mich würde interessieren wie sich dieser Mißbrauch darstellt???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#2
Antwort vom 18. August 2009 | 09:16
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
quote:
wie sich dieser Mißbrauch darstellt ?
Als Ausgabe.
quote:
zur zurückhaltung der auf der Rechung ausgewiesenen Umsatzsteuer
Immerhin nur die MWSt., die dem Finanzamt gehört. Immer noch besser als wenn die ganze Rechnungsbetrag nicht bezahlt wird.
-- Editiert am 18.08.2009 10:02
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#3
Antwort vom 18. August 2009 | 14:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
quote:
Als Ausgabe
Da wird ihm das Finanzamt aber auf die Füße treten. Als Ausgabe darf er die Rechnungen erst buchen, wenn das Geld tatsächlich fliest. Alles andere wird als Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung gewertet.
Alle unbezahlten Rechnungen gehen bei mir am Jahresende als Kopie zum jeweiligen Finanzamt mit dem Hinweis das diese Rechnung nicht bezahlt wurde.
Was die dann daraus mach kann ich zwar nicht sagen, denke aber das die sich die Steuererklärung des betreffenden mal etwas genauer ansehen.
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#4
Antwort vom 19. August 2009 | 09:31
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
quote:
Alle unbezahlten Rechnungen gehen bei mir am Jahresende als Kopie zum jeweiligen Finanzamt mit dem Hinweis das diese Rechnung nicht bezahlt wurde.
Gute Idee, aber das ist leider weder Vorschrift noch Aufforderung der Finanzämter als Mittel gegen Mißbrauch .
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