Patent, alles völlig unklar

14. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Karsten_C_2004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Patent, alles völlig unklar

Mich interessieren einmal einige Fragen zum Thema Diensteerfindung. Vielleicht finde ich hier kompetente Diskussionspartner.

Ich bin gerade im ersten Lehrjahr in der Ausbildung und mache mir Gedanken zu gewisse Themen u.a. auch über Erfindungen und Arbeit. Zum einen ist mir ein Arbeitnehmererfindungsgesetz in die Hände gefallen welches ich ehrlich gesagt für sehr ungerecht empfinde aber darum geht es nicht. Zum anderen gabe ich einige Lektüre im Netz gefunden die mich noch viel mehr verwirren und deswegen habe ich etliche Fragen an die Forumsteilnehmer hier.

Wenn man einem Arbeitgeber eine Diensteerfindung zugänglich macht, kommen mir Einwände in Form der Vorsicht. Es geht darum die richtige Form zu wählen (Wie ist die richtige Form?) und auf Nummer sicher zu gehen. Was ist z.B. wenn man bei einen Arbeitgeber beschäftigt ist den man nicht traut und von dem man denkt das man keine faire Behandlung, Verhandlung und Vergütungsgespräche bekommt, wie kann man sein Patent/Idee als Beweis absichern?

Um zu beweisen das man derjenige ist, der das Patent bzw. die Idee zuerst hat, wäre es rechtlich relevant diese Idee aufzuschreiben und einem Notar zu übergeben damit feststeht das z.B. ich derjenige war der als erster auf die Idee kam?

Da ja die Sekretärin anscheinend an GF statt solche vertraulichen Informationen in Empfang nehmen sowie durchlesen darf, kann man diese auch dazu veranlassen eine Verschwiegenheitserklärung vor Durchsicht zu unterzeichnen? Oder kann sie das einfach ablehnen? Wenn ja, mit Recht?

Wie könnte man diese Verschwiegenheitserklärung vom GF vor Einsicht in die Idee erhalten? Und wäre dies überhaupt der normale Weg?

Wie sieht die Geschichte aus wenn man das gesamte Patent dem GF vorlegt und er sagt „Tja, das ist genau das was wir schon seit einem Jahr in der Schublade haben aber danke das Du Dir Gedanken gemacht habt“?

Was ist wenn der GF sagt das die Firma nicht an diesem Patent Interesse hat, diese freigibt und er aber ein Teil davon doch benutzt weil dies angeblich sowieso schon so geplant war?

Wie sieht es mit der Vergütung genau aus? Ich habe mir mal so eine Vergütungstabelle angesehen, diese ist aber ehrlich gesagt sehr verwirrend. Ich konnte zwar meinen Anteilsfaktor berechnen, dieser ist 16=63%, aber so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden.

Die Vergütungstabelle sieht ja vor das man am Umsatz beteiligt wird, ist diese Umsatzbeteiligung eine einmal Zahlung oder wird diese Umsatzbeteiligung Jahr für Jahr auf`s neue ausgerechnet und bezahlt? Soweit ich dies bisher überblicken konnten wird die Summe per Anteilsfaktor berechnet und jährlich ausgezahlt, ist dies korrekt?

Sollten durch das Patent auch Personalkosten gespart werden, gehören diese Ersparnisse zur Berechnungsgrundlage für die Vergütungstabelle?

Was kann man unternehmen wenn man der Meinung ist das sich eine Firma nicht so um Lizensierungen kümmert wie es eigentlich nötig oder möglich wäre?

Hätte man Anspruch auf Einsicht ins Bilanzbuch um auch nachprüfen zu können ob man die richtige Vergütung bekommt?

Sorry für das lange Schreiben aber das sind Fragen die einen wahnsinnig machen. Für kompetente und sachliche Antworten bedanke ich mich schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten C.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jojoba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Karsten,

ich glaube, Sie machen sich zu viele Gedanken vorab. Denn egal, ob sie das Arbeitnehmererfindergesetz gerecht oder ungerecht empfinden, Sie sind verpflichtet! Ihre Erfindung zu melden, wenn Sie kein freier Erfinder sind. Alle weiteren Kosten übernimmt bei Inanspruchnahme Ihr Arbeitgeber. Sie erhalten eine Vergütung. Woher also das Misstrauen? Wenn Sie vorab nicht melden, drohen Ihnen Schadenersatzansprüche Ihres Arbeitgebers.
Im übrigen können Sie sich vorab auch an einen Patentanwalt wenden, wozu ich Ihnen angesichts Ihrer vielen Fragen dringend raten möchte, falls Sie etwa Anlass zu derartigem Misstrauen hätten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karsten_C_2004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte am Donnerstag Berufsschule, glücklicherweise habe ich dort auch einen ehemaligen Jurastudenten getroffen der mir einige Fragen beantwortet hat, welche mich zwar ein Essen gekostet hat aber das war es mir wert ;)

Wie die richtige Form ist wie man einem Arbeitgeber eine Diensteerfindung überreicht konnte er mir nicht sagen, diese sollte aber alle Informationen und Bilder beinhalten die man selber hat. Zur Not kann man auch einige Schlüsselinformationen zurückhalten um die Haltung der Firma in solchen Dingen besser abschätzen zu können. Die Infos kann man dann bei Interesse des AG dann vorsichtig nachschieben. Dies ist aber wohl nicht erlaubt aber was ist das schon in der heutigen Zeit, meint er.

Absichern weil man seinem Arbeitgeber nicht traut geht soweit wohl nicht, aber man kann seine Idee aufschreiben und bei einem Notar als Beweis hinterlegen lassen, Kostenpunkt etwa 80-100 Euro. Dies hat den Vorteil das man tatsächlich beweisen könnte das man der erste ist der diese Idee hatte bzw. den Zeitpunkt dessen. Durchsetzen kann man damit zwar kaum etwas, wird aber beweisrechtlich öffentlich das jemand Ideen klaut wird er damit wohl kaum mehr glücklich werden.

Um eine Faire Vergütung kommt der Arbeitgeber nicht rum, dafür gibt es Regelungen. Sollte dennoch jemand der Meinung sein das er absichtlich falsch honoriert wird kann man entweder über das Patentamt ein Schlichter einschalten oder selber zum Anwalt gehen der die Firma dann auffordern wird Begründungen für die niedrige Auszahlung zu nennen die dann u.U. sogar belegpflichtig ist.

Eine Verschwiegenheitserklärung kann man wohl weder von der Sekretärin noch vom GF verlangen bei Überreichung einer Diensteerfindung. Die Sekretärin eine GF ist von Hause aus verschwiegenheitsverpflichtet und der Chef bzw. der GF wäre ja dumm eine Firmenerfindung vor der Patentierung zu veröffentlichen bzw. jemanden davor öffentlich zu unterrichten. Auch ein Wettbewerbsverbot kann man nicht durchsetzen bei einer Diensteerfindung da es sich bei einer Diensteerfindung um das Eigentum einer Firma handelt.

Was der teilweisen Nutzung eines Patentes nach Freigabe des AG angeht sagte er, das alles was vor einer Anmeldung eines Patents, also Anmeldetag, Eingangsdatum im Patentamt, öffentlich geworden ist oder schon benutzt wird nicht mehr patentiert werden kann. Andersherum kann kein AG Dinge benutzen die zum Patentumfang bzw. dessen Schutzbereich zählt welcher weitfächrig beschrieben sein soll. Er denkt das man nicht`s falsch machen könne wenn man mindestens eine Provisorische Patentanmeldung fertig machen solle die schon so gut wie eingereicht ist an diesem tage wo man seinem AG eine Diensteerfindung übergibt. Im Falle des frei werdens dieser Erfindung könne man zeitgleich die provisorische beim PA abgeben. Wer sich damit nicht auskennt solle in der Tat einen Patentanwalt zu rate ziehen weil man sonst auf die Nase fallen könne.

Auch die Vergütungstabelle hat er mir erklärt, bei der Berechnung des Anteilsfaktors könne man wenig falsch machen da dieser mit der Stellung, Lösung und Aufgabe genau berechnet wird. Er fügte aber auch hinzu das viele AG versuchen würden den niedrigsten Kollegen auf das höchste Niveau zu ziehen damit dieser nicht den ihm zustehenden hohen Anteil bekommt. Die Auszahlung der Vergütung wird i.d.R jährlich stattfinden es sei den man hat etwas anderes schriftlich vereinbart.

Auch Personalkosteneinsparungen die auf das Patent zurückzuführen sind werden in die Berechnung mit einbezogen da dies als Gewinn angesehen wird.

Beispiel:

Im ersten Jahr wird mit dem Patent 2 Mio. eingenommen und 1 Mio Personalkosten eingespart, dann ist die Berechnungsgrundlage 3 Mio

Der AG ist auch verpflichtet sein bestmöglichstes bei der Lizensierung des Patentes zu geben, vorausgesetzt er ist überhaupt an einer Lizensierung interessiert. Tut er dies absichtlich nicht kann man den Rechtsweg bestreiten und auf Schadensersatz klagen, dies zu beweisen dürfte aber schwer sein. Einsicht ins Bilanzbuch hat man nicht aber der AG kann auf Wunsch verpflichtet werden alle Einnahmen die mit dem Patent zu tun haben dem Erfinder offen zu legen.

Nachdem ich dachte das wir durch sind mit dem Thema drehte der Kollege sich nach rechts und links um und Pflüsterte das man das mit der Diensterfindung getrost vergessen könne und stattdessen einen Bekannten, Verwandten, dem man absolut traut, als Erfinder einsetzen lassen kann, das ist aber definitiv nicht erlaubt nur dürfte der Beweis zu solch einem handeln sehr schwer werden um nicht zu sagen unmöglich, das Leben ist nunmal hart sagt er. Ich bin ehrlich, das war meiner Meinung nach die positivste Nachricht des Abends ;)

Mich würde nun interessieren ob das alles nun wirklich so ist wie der Kollege denkt. Mich interessieren da ehrlich gesagt nur die Informationen, ich hab nichts erfunden mir kam halt nur die Idee, was wäre wenn ich was erfinde. Somit werde ich nicht zu einem Anwalt gehen, abgesehen davon das ich gar nicht das Geld dafür habe, ich geh jetzt schon noch nebenbei arbeiten um mein Lebensunterhalt einigermaßen anständig bestreiten zu können den von 495,00 Euro im Monat im ersten Lehrjahr kann man nicht wirklich leben von. Aus diesem Grunde fiel mir ja die Idee ein mal hier nachzufragen ;)

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Karsten

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#3
 Von 
Jens Michaelis
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)


Ihr Freund hat ihnen ja schon fast alles beantwortet.

Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben und in der Firma bekannt geben wollen, muessen Sie dies ihrem Chef gegenueber tun (eigentlich sind sie zur Bekanntgabe verpflichtet, vielleicht haben sie die Erfindung aber schon wieder vergessen :-) ).
Dies wuerde ich in schriftlicher Form machen und gegenzeichnen lassen. Noch einige Punkte:

1. Ich bin selbst mal mit einer Erfindung verarscht worden (Schaden fuer mich im 100T Euro Bereicht!!!). Gebranntes Kind scheut das Feuer.

2. Wird der Wert einer Erfindung haeufig ueberschaetzt. Patente sind m.E. oft auch nicht sehr leicht verkaeuflich.

3. Patentkosten betragen je nach Tragweite (Ausland etc.) und je nachdem ob mit Anwalt oder ohne zwischen ca. 1000-80.000 Euro.

4. Soweit mir bekannt hat ihr Arbeitgeber sogar Anspruch auf "fachfremde" Erfingungen die Sie in ihrer Freizeit gemacht haben.

Viel GLueck.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karsten_C_2004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, mir ist sehr wohl bekannt das Patente ein heiden Geld kosten, im Gegenzug aber bekommt man ein staatlich garantiertes Monopolrecht der Nutzung und zwar für 20 Jahre, theoretisch. Zieht man nämlich die Zeit der Bearbeitung und Überprüfung von den 20 Jahren ab bleibt einem, wenn man Glück hat, 17 – 18 Jahre. Der Weg der seit dem 1. Juni 2004 gegangen wird ein Geschmacksmuster laut neuem Geschmacksmustergesetz nun 25 Jahre zu schützen, hat durchaus sicher auch seine Vorteile obwohl mir ein 25 Jähriges Schutzrecht doch auch irgendwie nichts offenbart, egal.

Da es hier nun auch um das Risiko der Produktion geht möchte ich mal eine andere Frage in den Raum werfen. Würde sich eine Sache die es Weltweit noch nicht gibt, lohnen patentieren zu lassen die mindestens zweistellige Millionengewinne im Jahr verspricht – mal Restdauer des Patent`s nach Beurkundung? Eine Sache die die Bedürfnisse duzender Millionen Bürger befriedigt und mit Zahlen sowie Fakten belegbar wären?

Andererseits, würde man jemanden finden können der bereit ist einmalig eine zweistellige Millionensumme zu investieren um die Sache an den Start zu bringen? Auf die Anmerkung das Patente Jahresgebühren kosten möchte ich jetzt nicht eingehen, mir schweben da eher andere Summen im Kopf als 300 – 1.500 Euro im Jahr und ehrlich gesagt hätte ich auch nicht gedacht das sich nochmal jemand dazu äußert ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kolomo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jens Michaelis):
4. Soweit mir bekannt hat ihr Arbeitgeber sogar Anspruch auf "fachfremde" Erfingungen die Sie in ihrer Freizeit gemacht haben.


Dies ist nicht korrekt: Bei fachfremden Erfindungen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf diese Erfindungen (§4 --> freie Erfindung). Allerdings besteht nach §18 eine Mitteilungspflicht und nach §19 eine Anbietungspflicht. Widerspricht der Arbeitgeber nicht innerhalb von drei Monaten, ist die Erfindung frei.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

18,5 Jahre später. Ist das neuer Rekord?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1740 Beiträge, 383x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Ist das neuer Rekord?

Habe ich auch überlegt. Vermutlich ja ;)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Ist das neuer Rekord?

Gemäß meiner Aufzeichnungen JA ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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