Hallo.
Ich habe mal eine Frage zum Thema priv. Insolvenz.
Ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltenszeit wie ist das dann wenn ich mit meinem Freund eine eingetragene partnerschaft eingehe.
Im Moment bin ich alleine mit 2 kindern demach zählt nur mein einkommen. Zählt dann sein einkommen mit dazu zwecks der pfändungsfreien grenze?
MfG Nicole
Priv. Insolvenz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Nicole,
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass du mit der 'eingetragenen Partnerschaft' schlicht und ergreifend eine Heirat meinst. Eingetragene Partnerschaften gibt es ja nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Bei dir und deinen Freund dürfte das ja wohl deinem Namen nach zu urteilen nicht vorliegen.
Im Hinblick auf die Pfändungsfreigrenzen zählt das Einkommen des Ehegatten nicht mit.
Hallo,
ich bin am überlegen, ob ich in die private insolvenz gehen soll. ich schaffe es einfach nicht, meine schulden abzuzahlen. dazu habe ich noch ein paar fragen: wenn mann konto auf eis gelegt wird, wie läuft das mit der miete etc.??? und muß der arbeitgeber davon wissen? Ich bekomme netto 800€ also unter der Pfändungsgrenze. Und wenn ich jetzt über einen anwalt alles einleiten lasse, wie schnell geht das mit dem gericht?
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Du musst ja erst das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen. Das dauert schon einige Zeit. Wenn du nur so wenig Einkommen hast, dann willst du wahrscheinlich auch Beratungshilfe in Anspruch nehmen, oder? Je nach für die Entscheidung über den Beratungshilfeschein zuständigen Gericht, wird Beratungshilfe für die anwaltliche Tätigkeit zum Teil nicht erteilt. Es wird dann darauf verwiesen, dass es doch die Schuldnerberatung gibt, die entweder ganz kostenlos oder nur gegen einen geringen Obolus tätig wird. Bis man dort einen Termin bekommt, kann es allerdings dauern. Ich denke mal, dass es bis zu einem Jahr dauern kann, bis du von jetzigem Zeitpunkt aus gesehen, das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren tatsächlich abgeschlossen hast, so dass es zur Beantragung der Insolvenz kommen kann.
Wenn die Bank das Konto sperrt, kommt es im Hinblick auf das weitere Vorgehen darauf an, wieso bzw. wann dies passierte. Banken machen es häufig automatisch, wenn die Insolvenz eröffnet wird. Gehen nur unpfändbare Beträge auf dem Konto ein, wird der Treuhänder das Konto aber freigeben. Es wäre aber auch möglich, dass die Bank dein Konto sperrt, wenn sie von dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren erfährt, insbesondere, wenn du bei ihr noch Schulden hast. Dann müsste man im Einzelfall gucken, ob das zulässig war. In jedem Fall bleibst du zur Zahlung der Miete verpflichtet.
Nach der Insolvenzeröffnung wird der Treuhänder in der Regel auch den Arbeitgeber anschreiben, auch wenn das aktuelle Einkommen unter der Pfädungsfreigrenze liegt. Er will den AG damit über das Insolvenzverfahren informieren und für den Fall, dass irgendwann doch mal pfändbares Einkommen zur Verfügung steht (sei es durch Weihnachts-, Urlaubsgeld oder sonstige Prämien oder ggf. durch eine Abfindung), sicher stellen, dass das auch die Insolvenzmasse bekommt.
Kann mein arbeitgeber mich kündigen, wenn er von meiner privaten insolvenz erfährt?
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Ob eine Kündigung zulässig ist bzw. eher vor Gericht Erfolg hätte, hängt sehr stark davon ab, ob Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht. Ist dies nicht der Fall, dann kann der Arbeitgeber ohne einen besonderen Grund kündigen. Er muss lediglich das Maßregelungsverbot berücksichtigen.
sorry weiß nicht wie ich das löschen kann
-- Editiert von carmen84 am 22.04.2008 15:14:51
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