Priv. Insolvenz

9. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.01.2016 19:07:31
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 23x hilfreich)
Priv. Insolvenz

Hallo.
Ich habe mal eine Frage zum Thema priv. Insolvenz.
Ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltenszeit wie ist das dann wenn ich mit meinem Freund eine eingetragene partnerschaft eingehe.
Im Moment bin ich alleine mit 2 kindern demach zählt nur mein einkommen. Zählt dann sein einkommen mit dazu zwecks der pfändungsfreien grenze?
MfG Nicole

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hallo Nicole,

Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass du mit der 'eingetragenen Partnerschaft' schlicht und ergreifend eine Heirat meinst. Eingetragene Partnerschaften gibt es ja nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Bei dir und deinen Freund dürfte das ja wohl deinem Namen nach zu urteilen nicht vorliegen.

Im Hinblick auf die Pfändungsfreigrenzen zählt das Einkommen des Ehegatten nicht mit.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jennyg.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich bin am überlegen, ob ich in die private insolvenz gehen soll. ich schaffe es einfach nicht, meine schulden abzuzahlen. dazu habe ich noch ein paar fragen: wenn mann konto auf eis gelegt wird, wie läuft das mit der miete etc.??? und muß der arbeitgeber davon wissen? Ich bekomme netto 800€ also unter der Pfändungsgrenze. Und wenn ich jetzt über einen anwalt alles einleiten lasse, wie schnell geht das mit dem gericht?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Du musst ja erst das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen. Das dauert schon einige Zeit. Wenn du nur so wenig Einkommen hast, dann willst du wahrscheinlich auch Beratungshilfe in Anspruch nehmen, oder? Je nach für die Entscheidung über den Beratungshilfeschein zuständigen Gericht, wird Beratungshilfe für die anwaltliche Tätigkeit zum Teil nicht erteilt. Es wird dann darauf verwiesen, dass es doch die Schuldnerberatung gibt, die entweder ganz kostenlos oder nur gegen einen geringen Obolus tätig wird. Bis man dort einen Termin bekommt, kann es allerdings dauern. Ich denke mal, dass es bis zu einem Jahr dauern kann, bis du von jetzigem Zeitpunkt aus gesehen, das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren tatsächlich abgeschlossen hast, so dass es zur Beantragung der Insolvenz kommen kann.

Wenn die Bank das Konto sperrt, kommt es im Hinblick auf das weitere Vorgehen darauf an, wieso bzw. wann dies passierte. Banken machen es häufig automatisch, wenn die Insolvenz eröffnet wird. Gehen nur unpfändbare Beträge auf dem Konto ein, wird der Treuhänder das Konto aber freigeben. Es wäre aber auch möglich, dass die Bank dein Konto sperrt, wenn sie von dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren erfährt, insbesondere, wenn du bei ihr noch Schulden hast. Dann müsste man im Einzelfall gucken, ob das zulässig war. In jedem Fall bleibst du zur Zahlung der Miete verpflichtet.

Nach der Insolvenzeröffnung wird der Treuhänder in der Regel auch den Arbeitgeber anschreiben, auch wenn das aktuelle Einkommen unter der Pfädungsfreigrenze liegt. Er will den AG damit über das Insolvenzverfahren informieren und für den Fall, dass irgendwann doch mal pfändbares Einkommen zur Verfügung steht (sei es durch Weihnachts-, Urlaubsgeld oder sonstige Prämien oder ggf. durch eine Abfindung), sicher stellen, dass das auch die Insolvenzmasse bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jennyg.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann mein arbeitgeber mich kündigen, wenn er von meiner privaten insolvenz erfährt?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ob eine Kündigung zulässig ist bzw. eher vor Gericht Erfolg hätte, hängt sehr stark davon ab, ob Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht. Ist dies nicht der Fall, dann kann der Arbeitgeber ohne einen besonderen Grund kündigen. Er muss lediglich das Maßregelungsverbot berücksichtigen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
carmen84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)



sorry weiß nicht wie ich das löschen kann :bang:

-- Editiert von carmen84 am 22.04.2008 15:14:51

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.834 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen