Privater Darlehensvertrag zwischen Privatperson und Vermögensberater - Rechtskraft?

10. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
davefox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Darlehensvertrag zwischen Privatperson und Vermögensberater - Rechtskraft?

Guten Abend liebe Mitglieder des 123recht Forums,

anlässlich meiner aktuellen Situation möchte ich gerne um Rat fragen, da ich mir selbst sehr unsicher bin, ob ich nicht Opfer eines Betrugsfalles wurde oder ich mich möglicherweise sogar strafbar im Rahmen eines Wirtschaftsdeliktes gemacht habe. Ein Bekannter von mir hatte mir 2018 eine Investitionsmöglichkeit angeboten, die seinen Worten nach "sehr lukrativ" für mich wäre. Er versicherte mir, dass bei dem Investitionsvorhaben ein legales Geschäft vorliege.

Es handelt sich um folgende Konstruktion mit folgenden Beteiligten:
- Ich (Darlehensgeber)
- Person B (Die Person, die das private Darlehen empfängt, Vermögensberater)
- Person C (mein Bekannter, sozusagen der Vermittler zwischen mir und Person B)
- Bank

Ich sollte Person B im Rahmen eines privaten Darlehensvertrages einen gewissen Geldbetrag verleihen. Ich hatte diesen Betrag allerdings nicht verfügbar und sollte daher einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, während Person B die monatliche Rate, die der Kreditrückzahlung entspricht, an mich ablöst, sodass ich monatlich keinen Differenzbetrag erfahre. Es geht hier allerdings um zwei verschiedene, voneinander unabhängige Instrumente - nämlich zwischen mir und der Bank und zwischen mir und Person B. Der Sinn dahinter, so denke ich, steckte wohl in dem Verleih meiner Bonität, da Person B ja sonst selbst einen Kredit hätte aufnehmen können. Darüber hinaus habe ich nie erfahren können, was mit dem Betrag geschieht und wie das Geld von Person B verwaltet oder verwendet wird. Aus §3 des privaten Darlehensvertrags geht lediglich hervor, dass der Person B das Darlehen "...zum Zweck der privaten Nutzung" gewährt wird.

Das private Darlehen sollte laut Vertrag mit einem einstelligen Prozentsatz einmalig verzinst werden und die Zinszahlung sollte zusammen mit der Darlehensrückzahlung erfolgen. Dies hörte sich für mich zunächst nach einer guten Möglichkeit an, das private Vermögen ohne finanziellen Engpass aufzustocken, da der vertraglich vereinbarte Rückzahlungstermin des Darlehens nicht einmal ein Jahr nach Vertragsabschluss festgesetzt wurde und der Netto-Cashflow der Überlegung nach monatlich bei 0 liegt, da die Raten von Person B an mich ja immer abgetragen werden sollten. Natürlich ist das Risiko des Zahlungsausfalls der Person B stetig vorhanden. Allerdings wurde in dem privaten Darlehensvertrag unter dem Punkt Haftung und Sicherheit festgelegt, dass Person B mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen haftet und außerdem als Sicherung zwei eigene KFZ und die Eigentumsimmobilie hinterlegt (schriftliche Kopie des Grundbuchauszugs liegt dem privaten Darlehensvertrag bei, hat aber vermutlich keine Rechtskraft, oder?). Auf die Anfragen, dass Person B bitte den Fahrzeugbrief des Sicherungsgegenstandes übergebe, wurde nicht oder nur mit sehr unverständlichen Antworten, die ich als Ausreden bezeichnen würde, reagiert.

Des Weiteren habe ich nie den Kreditvertrag zwischen mir und der Bank unterschrieben, eingesehen oder erhalten, da die Kreditanfrage bei der Bank sowie die Bearbeitung der Anfrage für mich ebenfalls von Person B mit einer ihr bekannten Person bei der Bank vorgenommen wurde. Die Rückzahlungsrate des Kredits wurde jedoch trotzdem direkt nach dem 1. des darauffolgenden Monats abgebucht. Da der Kontakt zwischen mir und Person B vor und eine gewisse Zeit auch nach dem Vertragsabschluss nie direkt zustande kam, diente Person C zunächst als Vermittler. Dieser wurde mehrmals um die Anforderung der Unterlagen gebeten (Kreditvertrag zwischen Bank und Person A und Fahrzeugbrief als Sicherung), jedoch kam es nie zur Übergabe an mich. Im Verlauf des vergangenen Zeitraums habe ich allerdings mit Person C selbst Kontakt aufnehmen können durch die im Vertrag festgehaltenen Kontaktdaten.

Bei Vertragsabschluss kam es zunächst zu einer Teilauszahlung des privaten Darlehensbetrags, da ich von der Bank nach der Bonitätsprüfung lediglich einen Kredit erhielt, der circa 75% des vereinbarten Darlehensbetrags entsprach (ich befinde mich noch in einer dualen Ausbildung). Die restliche Auszahlung des privaten Darlehens an Person B wurde von Person B und C bis heute nicht weiter thematisiert, auch hier gab es Anfragen von mir an beide Personen, wie es um die Restauszahlung steht, jedoch wurde lediglich mit "Ich kläre das nochmal mit ihm ab" oder "das hat noch Zeit" geantwortet, sich aber nie weiter darum gekümmert.

Nun ist es seit Vertragsabschluss und der Teilauszahlung des Darlehens mehrmals dazu gekommen, dass Person B nicht nur mit den Raten in Verzug gerät, sondern auch dazu, dass Person B den vertraglich vereinbarten Rückzahlungstermin des Darlehens inklusive Zinsen nicht eingehalten hat. Des Weiteren ist die Kommunikation mit Person B immer noch sehr erschwert, da auf Anfragen, wie es nun weitergehe, nicht oder nur sehr selten reagiert wird. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung an Person B ist noch nicht erfolgt aus dem Grund, dass ich mir darum Gedanken mache, dass die Zahlung der monatlichen Rate absichtlich zukünftig ausbleibt, da ich ja möglicherweise einen Rechtsstreit mit ihr beginne könne, wenn ich die Zahlung schriftlich mehrmals angefordert habe. Dies ist auch ein Grund, weshalb ich mich damit zunächst an dieses Forum wende.

Ich kann mich momentan kaum noch konzentrieren, da dieses Thema meinen Alltag bestimmt. Ich habe ständige Angst, dass ich da in etwas illegales hineingezogen wurde, da ich einfach dachte, dass es eine gute Möglichkeit wäre, im Verlauf des Studiums an etwas Geld zu gelangen, den Verwendungszweck jedoch nicht ausreichend hinterfragte. Abgesehen von dem finanziellen Schaden ist ein möglicher Straftatbestand meine größte Sorge. Ich möchte darüber hinaus gerne erfahren, ob der private Darlehensvertrag überhaupt rechtskräftig ist, da die Rückzahlungen zum Großteil in bar erfolgten. Die Quittungen zu den monatlichen Raten sollte ich aufheben, sie wurden allerdings nie an Person C oder B übergeben. Es kam allerdings auch teilweise zu Überweisungen der Raten. Dabei handelte es sich jedoch nicht immer um eine direkte Überweisung von Person C an mich, sondern manchmal habe ich die Rate auch von einer mir unbekannten Person erhalten. Ich habe jedoch, wie oben bereits erwähnt, jeden Zahlungsein- und ausgang dokumentiert, um nicht den Überblick zu verlieren. Die Rückzahlungen entsprachen nie dem genauen Betrag der Raten an die Bank, es war manchmal etwas mehr und manchmal etwas weniger. Manchmal blieb eine Zahlung von Person B sogar aus und sie kam dann im darauffolgenden Monat in doppelter Höhe, um die Differenz eben wieder auszugleichen.

Es lässt sich sagen, dass weder Person B oder Person C im Rahmen dieser Konstruktion seriös agierten, sondern mich nach Anfragen bezüglich der Rückzahlung scheinbar belügten und weiterhin versuchten, mir noch einen weiteren Darlehensvertrag anzudrehen. Dabei versuchte Person B mich immer wieder mit einer Umschuldung des restlichen Kredits bei der Bank zu locken. Als ich dann aber den genauen Ablauf dieser "Umschuldung" erfragte, antwortete sie, dass ich zunächst einen weiteren Kredit bei einer anderen Bank aufnehmen solle und ihm dann den Betrag auszahlen soll. Er kümmere sich dann um die Ablösung des Kredits bei der ersten Bank. Darüber hinaus macht es den Anschein, als würde Person B nicht legal im Rahmen der Verwendung des geliehenen Betrags agieren und ich bin mir sehr unsicher, was meine Funktion in dieser Konstruktion angeht. Könnte es sich dabei um einen Wirtschaftsdelikt handeln, den Person B begeht? Gibt es bekannte Fälle, die einem solchen gleichen oder lässt sich hier zwischen den Zeilen ein bestimmter Straftatbestand erkennen? Im Grunde genommen ist es ja lediglich ein Problem, dem ich gegenüberstehe, dass mir jemand mein Geld nicht zurück zahlt. Dennoch fürchte ich, dass es nicht nur zu einem Ausfall der Darlehensrückzahlung kommt, da Person B mit den Raten momentan fast 2 Monate in Verzug geraten ist, sondern dass ich in eine illegale Aktivität verstrickt wurde.

Ich bin dankbar für jede Einschätzung oder jeden Rat von euch. Des weiteren kann ich auch gerne weitere Angaben machen, beispielsweise die wörtliche Wiedergabe des Vertragsinhalts. Ich weiß - es ist sehr naiv, einer fremden Person Geld zu leihen, allerdings zeichneten der kurze Darlehenszeitraum und die vertragliche Regelung aller Rahmenbedingungen ein sehr sicheres Bild von dem Vorhabens. Natürlich wurde ich nun eines besseren belehrt und versuche, die Situation zu erfassen und das beste daraus zu machen.

Vielen Dank im Voraus, herzliche Grüße und einen schönen Abend
davefox

-- Editiert von davefox am 10.11.2020 22:56

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8 Antworten
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#1
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Es irritiert mich Vieles an der Geschichte, aber das hier am meisten:

Zitat:
Des Weiteren habe ich nie den Kreditvertrag zwischen mir und der Bank unterschrieben, eingesehen oder erhalten, da die Kreditanfrage bei der Bank sowie die Bearbeitung der Anfrage für mich ebenfalls von Person B mit einer ihr bekannten Person bei der Bank vorgenommen wurde.


Du hast nie einen Kreditvertrag unterschrieben, hast aber dennoch einen Kredit bei der Bank laufen? Das ist eigentlich nicht möglich, es sei denn, es hat jemand deine Unterschrift gefälscht. Hast du im Zuge der ganzen Klamotte mal deinen Personalausweis aus der Hand gegeben?

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#2
 Von 
davefox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich tatsächlich, ja. Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung hatte die Person Kontoauszüge sowie meinen Personalausweis angefordert. Unterschrieben habe ich den Kreditvertrag zwischen der Bank und mir allerdings wirklich nie.

-- Editiert von davefox am 10.11.2020 23:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Das ist eigentlich nicht möglich, es sei denn, es hat jemand deine Unterschrift gefälscht.

Oder man hat eine entsprechende Vollmacht erteilt.
Hat man das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
davefox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Vollmacht wurde nicht erteilt, weder schriftlich, noch mündlich (falls diese überhaupt rechtens wäre). Da ich selbst erst den Kreditvertrag prüfen wollte, um die Konditionen einzusehen, hatte ich eigentlich damit gerechnet, dass ich diesen zugesendet bekomme und ggf. selbst unterschreibe, sofern alles in Ordnung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von davefox):
Unterschrieben habe ich den Kreditvertrag zwischen der Bank und mir allerdings wirklich nie.
Dann ibt es auch keinen Kreditvertrag. Allerdings frage ich mich dann.... was zahlst du eigentlich jeden Monat zurück???
Du solltest jetzt zuerst einmal mit deiner Bank abklären, was für ein Kredit das sein soll.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dann ibt es auch keinen Kreditvertrag.

Wenn man über Monate / Jahre eine Kreditrate bedient, wird es auch einen (konkludenten) Kreditvertrag geben.
Die spannende Frage ist nur, mit wem und mit welchem Inhalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Mich irritiert am meisten, dass man Geld verleiht, welches man nicht hat und man aus diesem Grund ein Bankdarlehen auf nehmen muss ...

Hört sich für mich so an als ob B) keine Kreditwürdigkeit hat(te) aber Geld wollte und Person C) meinte er kennt da jemanden der macht das schon, nämlich Person A). Dieses Konstrukt hat schon vor 35 Jahren so funkioniert und es gibt immer wieder jemanden, der auf so etwas reinfällt.

Was sagt denn der Darlehensvertrag so über die Fälligkeit im Verzugsfall? Wie hast du das Darlehen deinerseits absichern lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zu Ihrer Sorge wegen Strafbarkeit: Nein, einen Kredit aufzunehmen und das Geld weiterzugeben, ist nicht strafbar. Das ist manchmal wie hier nur naiv.

Natürlich will B Sie zur Bank locken, weil sie ihm sehr günstig Geld beschaffen. Ich nehme an, Sie würden gar keine Rückzahlung mehr erhalten, wenn Sie noch einen Kredit aufnehmen.
Was steht denn im Vertrag mit B für den Fall, dass die Bedingungen nicht eingehalten werden?

Haben Sie den Darlehensvertrag mit der Bank schriftlich? Den sollten Sie schon kennen. Wer hat den unterschrieben?

Ich verstehe nicht, wie man ein sicheres Bild von einem Vorgehen bekommt, nachdem die Frage nach dem Fahrzeugbrief zur Absicherung mit Ausreden beantworet wurde. Da sollten doch alle Alarmglocken schellen.

Sie sollten dringend Stellung beziehen und B ganz klar schriftlich mitteilen, dass Sie den Rechtsweg beschreiten, sollte der Vertrag nicht innerhalb einer Frist erfüllt wird. Der Rechtsweg ist übrigens kostenlos, die Gerichte haben Rechtsantragsstellen, der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage für Sie. Der macht nur keine Rechtsberatung.



-- Editiert von altona01 am 22.11.2020 08:07

-- Editiert von altona01 am 22.11.2020 08:09

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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