Hallo an alle.
Folgender Sachverhalt:
Mein Antrag auf Privatinso ist eingereicht.
Ich möchte dieses Jahr mit meinem Freund zusammenziehen.
Wir beide haben Arbeit, er verdient relativ gut, ich liege etwas über der Pfändungsgrenze, habe ein minderjähriges Kind, dass KU erhält.
Daß an meinen Freund bezüglich
meiner Schulden
keiner ran kann, ist mir klar.
Aber, wird mir ein fiktiver Pauschbetrag für Haushaltsführung, Einsparung o.ä.zugerechnet, womit sich mein pfändbarer Betrag erhöht?
Wer kann etwas dazu sagen?
Privatinso-Anrechnung Haushaltsführung bei Lebensgemeinschaft
8. Januar 2007
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Frage vom 8. Januar 2007 | 12:50
Von
Status: Schüler (484 Beiträge, 98x hilfreich)
Privatinso-Anrechnung Haushaltsführung bei Lebensgemeinschaft
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#1
Antwort vom 10. Januar 2007 | 15:13
Von
Status: Schüler (484 Beiträge, 98x hilfreich)
#2
Antwort vom 16. Januar 2007 | 11:35
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Nur wenn der Treuhänder einen Antrag stellt, dass in Deinem Fall die Pfändungsgrenze zu hoch ist, wegen der Besonderheiten, und das Gericht diesen positiv bescheidet. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass solche Anträge von Treuhändern tatsächlich gestellt werden. (Zumindest bei uns nicht)
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