Privatinso-Anrechnung Haushaltsführung bei Lebensgemeinschaft

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)
Privatinso-Anrechnung Haushaltsführung bei Lebensgemeinschaft

Hallo an alle.
Folgender Sachverhalt:
Mein Antrag auf Privatinso ist eingereicht.
Ich möchte dieses Jahr mit meinem Freund zusammenziehen.
Wir beide haben Arbeit, er verdient relativ gut, ich liege etwas über der Pfändungsgrenze, habe ein minderjähriges Kind, dass KU erhält.
Daß an meinen Freund bezüglich
meiner Schulden
keiner ran kann, ist mir klar.
Aber, wird mir ein fiktiver Pauschbetrag für Haushaltsführung, Einsparung o.ä.zugerechnet, womit sich mein pfändbarer Betrag erhöht?

Wer kann etwas dazu sagen?


:dau:

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)




:bang:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nur wenn der Treuhänder einen Antrag stellt, dass in Deinem Fall die Pfändungsgrenze zu hoch ist, wegen der Besonderheiten, und das Gericht diesen positiv bescheidet. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass solche Anträge von Treuhändern tatsächlich gestellt werden. (Zumindest bei uns nicht)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.253 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen