Privatinsolvenz trotzdem heiraten

14. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Miss-Undercover
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz trotzdem heiraten

Hallo,

ich habe seit 2 jahren eine Privatinsolvenz am Laufen. Vor einem Jahr habe ich einen sehr netten Mann kennen gelernt, der leider auch eine Privatinsolvenz hat. Nun wollte ich mal fragen, ob man in einer solcher Situation heiraten kann? und wenn ja welche Vor und Nachteile sich daraus ergeben.

Gruß
Miss-Undercover

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Was hat das mit Heirat zu tun? Warum sollte man das nicht dürfen?
Natürlich sollte man dann keine große teure Hochzeitsfeier schmeißen...

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auch im Insolvenzverfahren darf man heiraten. Der Ehepartner gilt als Unterhaltsverpflichtung, so dass sich nach der Pfändungstabelle des § 850 c ZPO der Freibetrag erhöht. Solltet ihr jedoch beide laufende Einkünfte haben, aus denen jeder seinen Unterhalt selbst finanzieren könnte, dann werden die Insolvenzverwalter/Treuhänder wahrscheinlich einen Antrag auf Nichtberücksichtigung des Ehegatten als Unterhaltspflicht stellen.

Ihr solltet euch nur nichts sehr wertvolles zur Hochzeit schenken lassen. Das dürftet ihr dann nämlich bei euren Verwaltern abliefern.

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#3
 Von 
extasy
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 38x hilfreich)

Wenn ihr Euch bereits in der Wohlverhaltensperiode (WVP)befindet dürft ihr natürlich auch sehr teure Geschenke erhalten oder auch Vermögen anhäufen. Nur Erbschaften und Erwerbseinkommen muss in der WVP zum Teil abgetreten werden. Ihr könntet sogar Millionen im Lotto gewinnen und bräuchtet in der WVP nichts den Gläubigern abgeben. Der Gesetzgeber hat die abzutretenden Werte während der WVP so eingegrenzt um ein ausufern von Gläubigerforderungen ("der hat eine teure Uhr oder Fernseher und fährt laufend in den Urlaub")zu vermeiden und klare Richtlinien in den Ansprüchen der Gläubiger zu setzten.

Lasst Euch nicht einreden das man in der WVP so zu sagen nicht mehr Geschäftsfähig sei und alles abliefern müsse was man bekommt. Das ist Unsinn, aber leider krussieren zu diesem Thema viele Vorurteile und auch Halbwissen in den Medien und der Öffendlichkeit.

Ich bin selber seid über 4 Jahren in der WVP und im März nächsten Jahres habe ich meine Restschuldbereiung in der Tasche. Ich weiß also sehr wohl wo von ich rede ;-)

-- Editiert von extasy am 05.10.2006 12:31:42

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

quote:
...Ihr könntet sogar Millionen im Lotto gewinnen und bräuchtet in der WVP nichts den Gläubigern abgeben...


wo steht DAS?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
extasy
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 38x hilfreich)

Na im § 295 der Insolvenzordnung

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;

3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein von Nummer 2 erfasstes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;

4. Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.


Nicht mehr und nicht weniger ist während der WVP abzutreten oder zu leisten ;-)

Ach ja, eine kleine Korrektur zu meinem obigen Beitrag. Seid der Reform der Verbraucherinso läuft die WVP ja schon ab eröffneten InsO. Richtig ist also hierbei dass das InsO beendet sein muss um wieder Vermögen anhäufen zu können. Bei mir lief die WVP ja erst ab beendeten InsO, als fast 1,5 Jahre nach der eröffnung des InsO. Aber ich glaube das bei Miss-Undercover nach 2 Jahren die InsO beendet sein dürfte.

-- Editiert von extasy am 05.10.2006 13:31:11

-- Editiert von extasy am 05.10.2006 13:33:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dauermieter
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Ich bin selber seid über 4 Jahren in der WVP und im März nächsten Jahres habe ich meine Restschuldbereiung in der Tasche. Ich weiß also sehr wohl wo von ich rede ;-)




Also,
ich habe meiner schon hinter mich. Was danach passiert wissen aber die meisten nicht.
Es bleibt erstmals alles in der SHUFA drin (3 Jahre lang nach Ablauf des Restschuldbereiung). Außerdem wird es fast unmöglich wieder ein Kredit zu bekommen. Mit eine Restschuldbereiung ist man die Schulden befreit, die Schulden aber nicht los. Ich habe überlegt ein Haus zu kaufen, ein Jahr nach der Restschuldbereiung. Meine Bank hat mir gesagt das ich mindestens 70 – 80 % des Kaufpreises brauche um überhaupt eine Chance zu haben ein Darlehn zu bekommen. Er sagt das es eine „Schwarz-Liste“ gibt (bei die Banken) wo alle mit Restschuldbereiung genannt werden. In wie weit dies stimmt kann ich nicht sagen. Ich weiß nur das ich es von 2 verschiedene Banken gesagt bekommen habe. Ich muss dazu sagen das ich seit der Restschuldbereiung (ca. 2 Jahr danach) jetzt gut verdiene (ca. €5500,00 Netto/Monat) und könnte ohne Problem eine Haus abzahlen.


-- Editiert von dauermieter am 14.12.2006 12:57:48

-- Editiert von dauermieter am 14.12.2006 12:58:55

2x Hilfreiche Antwort

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