Produkthaftung und GmbH

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
logobytes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Produkthaftung und GmbH

Hallo,

erstreckt sich die Haftungsbeschränkung einer GmbH auf das Stammkapital auch 100%ig auf eine Produkthaftung, selbst wenn den Kunden Schaden in - na sagen wir mal - Millionenhöhe entstehen?

MfG, logobytes.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Sie meinen, ob die GmbH auch in Fällen der Produkthaftung "nur" mit ihrem Stammkapital haftet? Womit soll sie denn sonst haften? Eine Gesellschafter- oder GF-Haftung (Stichwort: "Piercing the corporate veil") kommt nur in Ausnahmen in Betracht.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
logobytes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Im Prinzip zielte meine Frage genau darauf ab. Gesetzt den Fall, einem Kunden entstünden durch ein vertriebenes Produkt hohe finanzielle und/oder Imageschäden. Dann wäre man als GmbH mit seinem Mindeststammkapital von 25T. EUR fein raus, weil im Gegensatz zur GbR eine Privathaftung der Gesellschafter/des Geschäftsführers nicht greift?

MfG, logobytes

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Dann wäre man als GmbH mit seinem Mindeststammkapital von 25T. EUR fein raus, weil im Gegensatz zur GbR eine Privathaftung der Gesellschafter/des Geschäftsführers nicht greift?"

Das ist eben der Vorteil, den eine GmbH für die Gesellschafter bietet. Wenn Ihnen das Risiko aus den geschilderten Gründen zu groß ist, zwingt Sie ja niemand, mit einer GmbH zu kontrahieren!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

....und deshalb sollte in jeder Betriebs-Haftpflichtversicherung auch Produkt-Haftungsschäden enthalten sein!
Die Mehrkosten sind nur verschwindend gering bzw. in neu abgeschlossenen Verträgen kostenlos enthalten.
Kunden, die mit einer GmbH zusammenarbeiten und sich absichern wollen, können einen Versicherungsnachweis durch diese GmbH anfordern. Somit kann es im Schadenfall keinen Ärger geben.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 07.01.2005 12:24:29

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#5
 Von 
Olya
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Könnte man sich mit der Betriebshaftpflichtversicherung auch als GbR gegen Produkthaftung absichern ?

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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, natürlich.
Was produziert oder vertreibt Ihr?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#7
 Von 
Olya
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Geplant ist die Entwicklung und Vertrieb eines Softwareproduktes. Wäre so eine Versicherung in dem Fall möglich ? Könnte man sich gegen eventuelle Vermögensschäden beim Kunden absichern ?

-- Editiert von olya am 08.01.2005 11:22:35

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja.
Laßt Euch mal von div. Versicherungen unverbindlich Angebote unterbreiten.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung incl. Produkt-Haftpflich dürfte in Eurem Fall recht preiswert sein.
Teurer im Handwerk, Baugewerbe und bei vielen Beschäftigten bzw. hohem Umsatz)
Gute Geschäfte!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#9
 Von 
Olya
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke! :)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lilebror
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Thema ist relativ kompliziert. Wenn es sich um ein einziges verkauftes Produkt handelt gibt es keine Probleme bei einer entsprechenden Versicherung. Wobei in der Regel eine europaweite Abdeckung nicht schaden kann .Kostet aber auch nicht viel mehr.
Wenn man seine Produkte in die USA und Kanada verkauft gibts Probleme. Aufgrund der dort geltenden Bestimmungen, besonders was den Schadenersatz und Schmerzengeld angeht, ist es fast unmöglich einen Versicherer zu finden. Wer kennt die Fälle nicht: Finger am Kaffebecher verbrannt bringt einige Millionen Dollar.
Interessant sind Fälle von Produkthaftung bei Serienschäden: Man verkauft eine Software viele tausend mal mit dem gleichen Fehler. Dann ist es möglich das der Aufwand für die Rücknamhe der Software größer ist als vielleicht ein oder zwei entstandene Schäden zu regulieren. Für Rückrufaktionen ist es fast unmöglich einen Versicherer zu finden.
Man sollte es sich schon genau überlegen, bevor man ein Produkt auf den Markt bringt, was eventuell viele tausend mal verkauft wird. Hier hat der GF natürlich ganz besonders aufzupassen, sonst zahlt er am Ende doch aus seiner Privatschatulle.

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"lilebror"

-- Editiert von lilebror am 09.01.2005 13:45:18

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