Rat gesucht

1. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alex44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rat gesucht

Ich wollte ein Gewerbe anmelden. Ich wollte eigentlich Fahrten in eine gewissen Stadt vermitteln. Allerdings täte ich nicht das Geld von den Kunden einkassieren, sondern nur das Geld von der Provision (Hotel und Busunternehmen. Von der IHK teilte man mir mit das es unter Rechtsquelle: § 38 I Nr. 4 Gewerbeordnung
zuständige Stelle: Ordnungsämter der Städte und Kreise läuft. Mein Problem ist nun, ich bin durch eine besch... Sache verurteilt wurden zu 120 TS. Das war Mai 2004 :-( Ich wollte mir mein Leben wieder aufbauen, da ich keine Arbeit finde. Jetzt hatte ich ne tolle Idee und kann die nicht umsetzen, da ich ein Führungszeugnis brauche. Was kann ich denn nun tun? Ich weiß ich habe mistgebaut, ich hatte EV abgegeben und hatte ein Gewerbe geführt und weitergemacht, ohne an die Folgen zu denken :-( Jetzt führe ich ja das gewerbe nicht mehr, da Handel keine gute Sache war. Jetzt wollte ich es nochmal probieren, und ich habe mir durch die sch... mein Leben versaut. Bekomme keine Arbeit wegen dem FZ und nun noch das!
1. Meine Frage ist nun ist das wirklich unter dem Paragraphen zu sehen, denn wie geschrieben, ich will ja nur vermitteln und will ja das Geld nicht von den Kunden haben. Jetzt habe ich durch zufall gelesen, wenn ich im FZ stehe müßte ich auch im Gewerbezentralregister sein. Oh bitte gebt mir ne Antwort mit dem Gewerbe kann ich keine Schulden machen und ich will ja arbeiten und das war damals nicht mit absicht, ich weiß heulen nützt nichts, da muss ich durch, aber wie denn, wenn ich nicht arbeiten kann :-( Die sache ist schon prima umgesetzt wurden, nur leider kann ich das nicht anmelden :-(
2. Wie lange steh ich den im FZ und im Gewerbezentralregister? Bin Mai 2004 verurteilt wurden zu 120TS 1800€, die monatlich pünktlich gezahlt werden.
3. Kann ich dort irgendwo was Anfordern, das FZ weiß ich ja, aber das vom GZR hätte ich gerne gewußt?

Vielen Dank für Eure Antwort

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Ohne, daß ich die geringste Ahnung von der Materie habe:

Das kannst Du alles beim von Dir genannten Gewerbezentralregister direkt erfahren. Draum wird auch kein Geheimnis gemacht, sondern sie sind sogar verpflichtet, solche allgemeinen Auskünfte zu erteilen.

Und wenn Du es noch genauer wissen willst, forderst Du eine Selbstauskunft über Dich an. Das wird Gebühren kosten, dann hast Du es aber schwarz auf weiß.

Bei den Führungszeugnissen ist es ja nicht so, daß alles mitgeteilt wird. Es kommt schon auf die Art der Behörde an und den Zweck.

Ruf einfach mal an. Solche allgemeinen Fragen müssen die täglich beantworten. Du willst ja keine datengeschützten Auskünfte.

H.D.T.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ab 90 tagesätze gilt als vorbestraft, daher wird das auftauchen - ich gehe auch mal davon aus, dass es sich um betrug handelt was in ihrem fall eher ungünstig ist.

gleichwohl ist es bei der ja eher geringen strafe nicht ausgeschlossen die erlaubnis zu erhalten. sie sollten es erst einmal reglär probieren.

0x Hilfreiche Antwort

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