Schutz vor Abmahnungen?

5. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
bibi2000
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Schutz vor Abmahnungen?

Hallo,
man hört und liest es immer wieder und leider ist es auch uns passiert, dass wir eine Abmahnung bekommen haben wegen Urheberrechtsverletzung. Es handelte sich in unserem Fall um eine Wortmarke, als wir den Artikel einführten war er nicht geschützt und ein paar monate später hat sich dann jemand diesen Namen schützen lassen.
Unsere Sache ist inzwischen erledigt, jedoch weiß man ja nie wer kommt da als nächstes. und ehrlich gesagt ist es auch nicht sehr einfach zu recherchieren z.b. wenn es um ein geschmacksmuster geht.
Nun meine Frage, macht es Sinn diesen Satz z.b. ins Impressum zu schreiben?
-Schutzrechtsverletzung:
Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.-

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hilft gar nichts. Wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, dann hat der Markeninhaber einen Unterlassungsanspruch. Der gerichtlichen Durchsetzung dieses Anspruchs kann der Verletzer nur dann entgehen, wenn er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Da zudem auch Schadenersatzansprüche des Markeninhabers gegen den Verletzer bestehen und diese auch die Kosten für die Einschaltung eines RAes umfassen, müssen auch diese getragen werden.

Und in dem geschilderten Fall geht es im Übrigen auch gar nicht um eine Urheberrechtsverletzung sondern um die Verletzung eines Markenrechts. Vielleicht solltest du mal dringend überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, sich mal bei professioneller Stelle beraten zu lassen, ob für dein Geschäft bei der Einführung von Artikeln es nicht sinnvoll ist, selbst Markenschutz zu beantragen. Im Übrigen kann man nach Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern noch relativ gut übers Internet recherchieren. Wenn man in einer Branche arbeitet, die viel mit dem Schutz über solche Rechte arbeitet, sollte man dirngend auch das Geld in die Hand nehmen, dass professionelle Recherchen durchgeführt werden, damit man mit seinen Neuentwicklungen auf einmal bestehende Rechte verletzt.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Kaehler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe am 06.11. ebenfalls eine Abmahnung wegen Verletzung des Markenschutzes bekommen. Das Kuriose dabei aber ist, dass der Inhaber der Marke diese am 24.10.2008 eingetragen hat (siehe dpma) und der Anwalt die Abmahnung am 25.10.2008 verfasste. Wie soll man das denn bitte in den Griff bekommen?
Da dieses Unternehmen jedoch kein Unbekanntes ist (aus Chemnitz), habe ich umgehend einen Anwalt eingeschaltet und zudem Anzeige erstattet. Das Unternehmen wurde schon einmal wegen Betrugs verurteilt, hat dann eine neue GmbH gegründet und verdient nun sein Geld mit Abmahnungen. Die Abmahnungen kommen alle von einem Anwalt aus Solingen, dessen Hauptgebiet das Arbeitsrecht ist, also nicht einmal das Markenrecht.
Jetzt investiere ich mein ganzes Geld, um gegen diese Burschen vorzugehen und wenn es gut läuft, bekommt der Anwalt auch noch eine drauf wegen Mittäterschaft.

1x Hilfreiche Antwort

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