Sparbuch - Zugriff für Kind durch Anlage in unverkäufliche Mittel verwähren?

22. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alexander_Lang
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparbuch - Zugriff für Kind durch Anlage in unverkäufliche Mittel verwähren?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 16 Jahre alt und meine Eltern haben bei meiner Geburt ein Sparbuch für mich angelegt, auf das ich mit 18 Jahren Zugriff habe.
Da sie das Geld an einen Abiturschnitt geknüpft haben, drohen sie damit, bei Nichterreichen alle finanziellen Mittel in festverzinsliche und unverkäufliche Unternehmensanleihen anzulegen, die eine Laufzeit von 5 Jahren haben. Dürfen sie mir so den Zugriff verwähren?
Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von Alexander_Lang):
Dürfen sie mir so den Zugriff verwähren?

Rein theoretisch wäre das möglich.

In der Praxis kommt es zum einen darauf an, wie genau das Sparbuch eingerichtet wurde.
Zum anderen haben Eltern bei Minderjährigen auch die Entscheidungsgewalt beziglich der Vermögensverwaltung. Wenn das Vermögen also nicht zum Zeitpunkt der Volljährigkeit zur Verfügung stünde, könnten sie schadensersatzpflichtig sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Alexander_Lang
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das Vermögen also nicht zum Zeitpunkt der Volljährigkeit zur Verfügung stünde


Wie definiert sich die Verfügbarkeit?
Da ich rechtlich auf jeden Fall Zugriff auf den Inhalt des Sparbuchs haben werde, ist auf der einen Seite eine gewisse Verfügbarkeit auf die Mittel gegeben, auf der anderen Seite ist das Wertpapier unverkäuflich, ich kann also nicht frei über die Mittel entscheiden.

Gibt es eine Regelung, die sich mit Investitionen, die über den Wechsel der Vollmacht hinaus andauern befasst?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von Alexander_Lang):
Da ich rechtlich auf jeden Fall Zugriff auf den Inhalt des Sparbuchs haben werde,

Und was genau soll das nützen, wenn das Sparbuch leer ist, weil zuvor Unternehmensanleihen gekauft wurden?



Zitat (von Alexander_Lang):
Wie definiert sich die Verfügbarkeit?

Das man frei über die Mittel entscheiden kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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