Hallo,
wir beziehen für unsere Wohnung Fernwärme und wurden dafür direkt vom Vermieter bei den betreffenden Stadtwerken angemeldet? Es gibt für die Wärmeversorgung nur diesen einen Anbieter und man muss demzufolge dort Kunde sein und auch bleiben.
Nach dem Umzug innehalb der Wohnungsgesellschaft, wurde mir vom Wärmeversorger beim Auszug eine Nutzerwechselgebühr in Rechnung gestellt und beim Einzug wurde mir diese Nutzerwechselgebühr ebenfalls in Rechnung gestellt.
Ist dies rechlich gerechtfertigt? Ich hoffe es kann mir Jemand helfen!
Stadtwerke Abrechnung - Nutzerwechselgebühr
26. Februar 2016
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Frage vom 26. Februar 2016 | 11:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stadtwerke Abrechnung - Nutzerwechselgebühr
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#1
Antwort vom 26. Februar 2016 | 15:44
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Was steht denn diesbzgl. im Vertrag?
Und jetzt?
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