Steuereklärung und Insolvensverwalter

18. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuereklärung und Insolvensverwalter

Hallo zusammen,

ich habe trotz Privatinsolvenz meine Steuererklärung selber gemacht.
Nun habe ich gelesen das es eigentlich die Aufgabe des Insolvensverwalters ist.

Nun muss ich einiges an Steuern nachzahlen. Kann ich wenn ich Einspruch eingelegt habe, meine
Sachen auch dem Insolvensverwalter vorlegen zur Prüfung?

Bzw er die Änderung (eventuell) dem Finanzamt weiterleitet.

Danke vorab

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111256 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von Speedstep):
Kann ich wenn ich Einspruch eingelegt habe, meine
Sachen auch dem Insolvensverwalter vorlegen zur Prüfung?

Können kann man vieles – ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Ich sehe derzeit keine Rechtsgrundlage, weshalb der Insolvenzverwalter hier die Fehler suchen und beseitigen sollte - im Gegenteil könnte ihm das sogar verboten sein, da so was in der Regel dem Berufsstand der Steuerberater vorbehalten ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.662 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.176 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen