TV-Gewinnspiel

19. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Beronik
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
TV-Gewinnspiel

ein Anrufer fragt,ob der Angerufene an einem Gewinnspiel teilgenommen habe? Der Angerufene weiß allerdings v. Nichts u. verneint. Es gibt aber noch einen Mitbewohner, der an diesem Gewinnspiel nachweislich teilgenommen hat u.sich später dort bemerkbar macht. Es meldet sich aber niemand mehr. Gibt es eine rechtliche Handhabe auf Gewinnherausgabe? Muß bei diesen Gewinnspielen ein Rechtsanwalt dabeisein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Gibt es eine rechtliche Handhabe auf Gewinnherausgabe?

Wurde denn ein Gewinn nachweislich zugesagt? Die bloße Frage, ob man teilgenommen habe, impliziert ja noch keine Gewinnzusage.

Muß bei diesen Gewinnspielen ein Rechtsanwalt dabeisein?

Nein. Jedermann kann ein 'Gewinnspiel' veranstalten. Wenn er möchte, kann er sogar die Gewinner persönlich bestimmen, anstatt sie auszulosen (Verstöße wäre allenfalls ggfs. wettbewerbsrechtlich problematisch, aber worauf sollte ein Teilnehmer Anspruch haben - auf einen Gewinn, wenn er gar nicht gezogen wurde?).

Abgesehen davon, wobei müßte der RA Ihrer Meinung nach 'dabeisein'? Bei der Ausschreibung? Bei der Verarbeitung der Antworten? Bei der Auslosung? Bei der Benachrichtigung? Bei der Übergabe?

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Und warum soll es gerade ein Rechtsanwalt sein? Was soll der ausrichten? Reichts nicht auch, wenn die Putzfrau dabei ist?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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