Titel!1Jetzt Kontopfändung?

15. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
jennygriebsch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Titel!1Jetzt Kontopfändung?

Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch Gehälter. Ich habe beim Arbeitsgericht Recht bekommen und einen Titel. Dann habe ich einen GV losgejagt. Doch ach wie "plötzlich",hat mein ex chef firmeninsolvenz eingereicht.
Nun warte ich schon seit wochen auf eine antwort.Wie lange dauert es, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird und kann ich bei meinem ex chef eine Kontopfändung durchführen lassen? wenn ja, wie?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

... auch gereicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jennygriebsch
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

sorry kann ja mal jedem passierten.idiot..........

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

sorry kann ja mal jedem passierten.idiot..........



Natuerlich, rein aus Versehen dann auch mit 3 unterschiedlichen Ueberschriften. Fragt sich, wer hier der Idiot ist.

Okay, was soll's. Hast dich hier prima eingefuehrt. Wird wohl niemand so bloed sein und dir jetzt noch ne Antwort geben.

Gruss
CAM (der sich jetzt schon auf deine naechste Trotzreaktion freut)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

wenn insolvenz eröffnet ist wird wohl auch verfügungsverbot bestehen - heisst im klartext die zwangsvollstreckung ist unzulässig und sie können zur tabelle anmelden. evtl. bekommen sie eine kleine quote ausgezahlt.

evtl. liegen die berechtigungen für insolvenzgeld beim arbeitsamt vor - ansonsten können sie den kram im wesentlichen abschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

@luDa
Ich fasse es nicht!

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@CAM

reine grundsatzaussage und keine erörterung was man im vorliegenden fall denn noch so machen könnte. dafür steht der fragestellerin frag-einen-anwalt.de zur verfügung - gesinnungsunwert der fragestellerin wurde daher in meinen augen zur genüge berücksichtigt ;)

1x Hilfreiche Antwort

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