Trotz Insolvenz ins Ausland?

10. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
123beat
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 21x hilfreich)
Trotz Insolvenz ins Ausland?

Hi,

hätte da kurz eine Frage:

darf man, obwohl man eine PrivatInsolvenz am laufen hat ins Ausland ziehen? England wäre das gewünschte Ziel wegen Frau und Kindern.

Lassen die Engländer solche Leute überhaupt rein?

Wenn die besagte Frau geheiratet werden möchte - ist dies von Vorteil zwecks Aufenthaltserlaubnis - bekommt man dann die Möglichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft abzulegen und ist somit auch befreit?, wenn nicht muss man die Schulden trotzdem bezahlen? oder reicht es einfach nie mehr nach DE einzureisen? Kann die Frau bis auf die Heirat aus der Insolvenz rausgehalten werden?

Vielen Dank

-- Editiert von taeb.de am 10.02.2008 02:47:12

-- Editiert von taeb.de am 10.02.2008 02:48:13

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Eines mal vorab, ich finde es immer wieder zum :kotz: , dass einige Leute meinen, dass Sie die Schulden die sie gemacht haben nicht bezahlen müssen und wenn schon durch den deutschen Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben wird, sich von Schulden auf legalen Wege zu befreien, auch noch nach Mitteln und Wegen suchen, sich davon zu befreien.

Aber nun zu den Fragen:

Grundsätzlich darf man ins Ausland ziehen. Damit ist man das Insolvenzverfahren aber nicht los. Nach wie vor fällt alles was pfändbar ist in die Insolvenzmasse. Was pfändbar ist richtet sich, soweit ich mich erinnere, nach dem Recht des Staates in den man gezogen ist. Wie das in England aussieht, weiß ich nicht.

Zum Teil verlangen die Gerichte, dass ein Zustellungsbevollmächtiger im Inland bestellt wird.

Man sollte zusehen, dass man auch alle Pflichten aus dem Insolvenzverfahren weiterhin erfüllt, weil sonst es zu einer Versagung der Restschuldbefreiung kommen kann. Die Ablegung der deutschen Staatsbürgerschaft befreit nämlich nicht von den Schulden. Auch hilft es nicht nie wieder nach Deutschland einzureisen. Man kann auch im Ausland vollstrecken. Das ist zwar etwas umständlicher als in Deutschland aber nicht unmöglich.

Der Ehegatte hat im Übrigen mit der Insolvenz gar nichts zu tun.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lando1970
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo zusammen!

Angenommen, jemand hat selbständig gearbeitet, und durch die Wirtschafts-Krise ist die Auftragslage völlig zusammen gebrochen. Zudem wartet besagte Person vergebens auf Geld von seinen Auftraggebern, weil die durch die Krise ebenfalls nicht mehr solvent sind. Statt sofort den Kopf in den Sand zu stecken, und private Insolvenz zu beantragen, geht der jenige in ein Schwellenland, weil er dort eine Arbeitserlaubnis und einen Job angeboten bekommen hat. Da die Löhne dort nicht besonders hoch sind, bleibt ihm kaum Geld, um Schulden in Form von Stundung/Ratenzahlung abzustottern, und zudem hat er schon Darlehnsraten, die fast so hoch sind, wie ein Drittel seines Gehaltes. Von dem kleinen Gehalt, mit dem er in seiner neuen Heimat ein normales Leben führen könnte, kann er aber die restlichen Steuern nicht auf einmal bezahlen. Und da die BRD ja bekanntlich die eigenen Milchkühe schlachtet, indem die Finanzämter einfach die Konten verspäteter Steuerzahler pfänden, und somit Bürger, die gewillt sind ihre Schuld in Raten zu begleichen, handlungsunfähig machen, ...sprich....sie aus den Fiskus schmeißen, damit der Steuerzahler für sie aufkommt, mußte er feststellen, daß er sich in einer Sackgasse befindet. Nebenbei bemerkt finde ich es eh eine bodenlose Frechheit, daß ein insolventer Staat die Befugnis besitzt, Konten zu pfänden. Aber das gehört jetzt nicht hier hin. Meine Frage ist: Was kann man in einer solchen Situation tun? Kann man in diesem Fall noch eine private Insolvenz beantragen, obwohl man nicht in Deutschland gemeldet ist? Von einem Schwellenland aus kann man ja wohl kaum Insolvenz beantragen. Oder?

Beste Grüße

L

26x Hilfreiche Antwort

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