Überweisung nicht angekommen

24. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
candy010
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung nicht angekommen

Hallo,

wollte mal nachfragen wie es mit der Beweispflicht einer Onlineüberweisung abläuft. Mal angenommen, einer überweist beispielsweise die Telefonrechnung online und der Anbieter sagt später diese hat er nie erhalten, obwohl es bei dem Kunden auf dem Kontoauszug gebucht wurde und auch nicht wieder zurückgebucht. Kontodaten des Empfängers sind allerdings auf dem Kontoauszug nicht erkennbar, lediglich der Name der Firma und die Kundennummer.

Wer ist nun in der Beweispflicht?
Der Auftraggeber der Zahlung? Und muss der dann auch für die Kosten eines Nachforschungsauftrags aufkommen?
Oder kann der Kunde beispielsweise der Firma auch "nur" den Kontoauszug zum Beweis der Zahlung vorlegen und muss sich dann die Firma nicht selber darum kümmern?

DANKE!!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Grundsätzlich muß der Zahlungspflichtige beweisen, daß er die Zahlung durchgeführt hat.

Wenn er nicht mal beweisen kann, auf wessen Konto er da etwas überwiesen haben will, wird ihm das u.U. schwer fallen.

Keinesfalls muß der behauptete Empfänger nachweisen, daß er keine Zahlung erhalten hat. Darin wäre ein sogen. Ausforschungsbeweis zu sehen (weil er dazu seine gesamten Kontovorgänge der betreffenden Zeit vorlegen müßte), der in fast allen Fällen vor Gericht nicht zugelassen wird.

4x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
candy010
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also ganz verstehe ich das noch nicht, also ich bekomme die Kontoauszüge schon per Post zugeschickt, also ist ein Beleg vorhanden, aber wie gesagt es steht halt nur der Empfänger ohne Kontonr. und BLZ da.

Also muss ich jetzt erst einmal nochmals 10 euro für diesen nachforschungsauftrag investieren, oder?

Wenn dabei sich dann herausstellt, dass event. die Kontonr. falsch ist und der Auftrag trotzdem ausgeführt wurde, kann ich dann auch nur bedingt die Bank dafür haftbar machen, habe ich das so richtig verstanden??? Steht so eine Klausel in den AGB's wie müsste sie lauten (in etwa)?

Wenn es wirklich so sein sollte, dass ich die Bank dafür nicht haftbar machen kann, wie komme ich dann noch an mein Geld? Besteht da irgendwie noch eine Möglichkeit oder ist es verloren???

Danke für Eure Hilfe!

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#4
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo candy,

an Deiner Stelle würde ich keine 10 Euro für die Nachforschung investieren.
Warum gehst Du nicht einfach zu Deiner Kundenberaterin oder Kundenberater und bittest, daß er mal kurz nachschaut, an welche Kontonummer/verbindung Du Dein Geld geschickt hast. Das kostet ihn einen Mausklick und die Sache ist vom Tisch.
Du hättest Dir die Überweisung beim Onlinebanking auch ausdrucken können, aber wer macht das halt schon.
Für eine falsch angegebene Kontonummer von Dir könntest Du Deine Bank nicht haftbar machen. Die kann doch nichts dafür, wenn Du was falsch hinschreibst.
Sollte Dein Geld auf einem fremden Konto gelandet sein, dann hast Du Anspruch auf Rückgabe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
candy010
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist halt eine onlinebank und da habe ich halt schon angefragt und die haben mir gesagt das ich den nachforschungsauftrag für 10 euro stellen kann. hat man denn bei einer onlinebank einen persönlichen berater bzw. einen berater der so mal nachschauen kann? reicht es aus wenn ich dort mal anrufe?

wie mache ich den anspruch geltend wenn es auf einem anderen konto gelandet sein sollte? wie gehe ich da vor um wieder an das geld zu kommen?

ihr seids wirklich super!!! lieben dank für eure hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich würde nochmal bei der Onlinebank anrufen und reklamieren, daß die Daten nicht auf Deinem Kontoauszug stehen. Frag mal, wie Du sonst nachvollziehen sollst, wohin die Dein Geld geschickt haben.

Wenn das Geld auf einem anderen Konto gelandet ist, muß der Empfänger, der Dein Geld irrtümlich hat, das zurückgeben. Darum wird sich die Onlinebank wohl kümmern.

Es könnte aber auch sein, daß die Telekom das Geld schon erhalten hat und auf einem Zwischenkonto lagert, da evtl. die im Verwendungszweck enthaltene Kundennummer nicht korrekt wiedergegeben ist.

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